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Experten-Antwort

Pflichtbeiträge EMR durch Vetsorgungsausgleich?

von Elli133720.02.2020 | 22:48
69 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe in der DRV lediglich Ansprüche durch 2x Kindererziehungszeiten und den Versorgungsausgleich durch Scheidung im letzten Jahr erhalten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Pflichtbeiträge für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente dadurch erfüllt habe. Ich hatte vor 6 Jahren einen Unfall und bin seitdem schwerbehindert und seit diesem Jahr nur noch für 25h/Woche beschäftig, da gesundheitlich mehr einfach nicht mehr geht. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dies beantworten können, da ich die Infos im Netz leider nicht verstehe bzw. logisch finde. Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Elli1337,

wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt muss neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt hat. Ebenso müssen im 5-Jahres-Zeitraum vor Erreichen der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.

Aufgrund des VAGs verfügen Sie über keine zusätzlichen Wartezeitmonate, die dazu führen würden, die Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

Aufgrund der Anerkennung der Kindererziehungszeiten werden Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen, wenn Sie überwiegend die Kinder erzogen haben. Evtl. stellen die Kinderberücksichtigungszeiten einen Verlängerungstatbestand dar für den 5-Jahres-Zeitraum. Da wir aber nicht wissen, wie alt die Kinder sind, können wir hier nicht näher auf den Sachverhalt eingehen. Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation, bieten wir Ihnen an, Ihre Fragen in einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zu klären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli1337,

für jedes von Ihnen erzogene Kind werden drei Jahre Kindererziehungszeiten für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren berücksichtigt. Die allgemeine Wartezeit sollte daher erfüllt sein. Außerdem müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeträgen vorweisen können. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann im Rahmen dieses Forums nicht geklärt werden, da der Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) nicht bekannt ist.

Wie bereits am 21.02.2020 mitgeteilt, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben. Falls Sie es wünschen, kann dort auch Ihr Antrag aufgenommen werden. Sie können vorab auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anfordern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Schadeam 20.02.2020 | 23:08
Durch den VAG entstehen keine Pflichtbeiträge.
Elli1337am 22.02.2020 | 23:15
Hallo, Vielen Dank für die Infos. Ich blicke da immer noch nicht durch, wäre daher toll, wenn sie mir das nochmal erklären können. Meine Kids sind 2004 und 2008 geboren. Erziehungszeiten würden mir voll anerkannt. Medizinisch gibt es keine Probleme, dass die EMR anerkannt wird. Denke ich zumindest. Aber ob die Pflichtbeiträge, Wartezeiten etc. erfüllt sind oder was ich dafür noch tun muss, das ich die EMR tatsächlich bekommen kann, das ist mir noch unklar. Vielen Dank, LG Elli
Elli1337am 27.02.2020 | 07:32
Hallo, kann mir da ggf. nochmal jemand Bescheid geben, wie es sich korrekt verhält? Ganz lieben Dank, Elli
KSCam 27.02.2020 | 16:53
Warum reden Sie immer im Konjunktiv und machen keine Nägel mit Köpfen, sprich stellen den Rentenantrag? Denn wenn "alles so klar ist wie Sie meinen" haben Sie doch allein wegen der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten die Voraussetzungen für die EM Rente erfüllt, sofern die Erwerbsminderung seit 2011 und vor dem 12. Geburtstag des jüngsten Kindes eingetreten ist. Das Geschreibsel mit dem Wersorgungsausgleich würde da ebensowenig eine Rolle spielen wie ein Unfall vor ein paar Jahren und dass Sie bis irgendwann gearbeitet haben....... Klarheit haben Sie allerdings erst wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten und dafür muss vorher der Antrag gestellt werden.
Deutsche Rentenversicherung
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