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Zur Experten-Antwort springenHallo, Elli1337,
wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt muss neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt hat. Ebenso müssen im 5-Jahres-Zeitraum vor Erreichen der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.
Aufgrund des VAGs verfügen Sie über keine zusätzlichen Wartezeitmonate, die dazu führen würden, die Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
Aufgrund der Anerkennung der Kindererziehungszeiten werden Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen, wenn Sie überwiegend die Kinder erzogen haben. Evtl. stellen die Kinderberücksichtigungszeiten einen Verlängerungstatbestand dar für den 5-Jahres-Zeitraum. Da wir aber nicht wissen, wie alt die Kinder sind, können wir hier nicht näher auf den Sachverhalt eingehen. Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation, bieten wir Ihnen an, Ihre Fragen in einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zu klären.
Hallo Elli1337,
für jedes von Ihnen erzogene Kind werden drei Jahre Kindererziehungszeiten für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren berücksichtigt. Die allgemeine Wartezeit sollte daher erfüllt sein. Außerdem müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeträgen vorweisen können. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann im Rahmen dieses Forums nicht geklärt werden, da der Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) nicht bekannt ist.
Wie bereits am 21.02.2020 mitgeteilt, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben. Falls Sie es wünschen, kann dort auch Ihr Antrag aufgenommen werden. Sie können vorab auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anfordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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