Hallo, Elli1337,
wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt muss neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt hat. Ebenso müssen im 5-Jahres-Zeitraum vor Erreichen der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.
Aufgrund des VAGs verfügen Sie über keine zusätzlichen Wartezeitmonate, die dazu führen würden, die Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
Aufgrund der Anerkennung der Kindererziehungszeiten werden Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen, wenn Sie überwiegend die Kinder erzogen haben. Evtl. stellen die Kinderberücksichtigungszeiten einen Verlängerungstatbestand dar für den 5-Jahres-Zeitraum. Da wir aber nicht wissen, wie alt die Kinder sind, können wir hier nicht näher auf den Sachverhalt eingehen. Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation, bieten wir Ihnen an, Ihre Fragen in einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zu klären.