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Experten-Antwort

Pflichtbeiträge nachzahlen für EM-Rente

von BW05.04.2016 | 18:20
3621 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin in der privaten Krankenversicherung und erhalte Krankentagegeld. Nun habe ich erfahren, dass die private Krankenversicherung keine Beiträge zahlt und ich das wohl selbst zahlen muss. Muss ich hier irgendetwas beachten (außer 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren)? Die Beiträge würden mich finanziell sehr belasten und ich würde die Zahlung gerne noch etwas hinausschieben. Danke BW

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.04.2016 | 09:39

Hallo BW,

Meine „Vorredner“ haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Eine abschließendere pauschale Antwort ist im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich. Letztlich kann ich Ihnen auch nur empfehlen, sich schnellstmöglich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen.

5 Antworten

W*lfgangam 05.04.2016 | 19:04
Hallo BW, da Sie nur 3 Jahre in den letzten 5 vor einem EM-Fall brauchen, können Sie sich eine Lücke bis zu 2 Jahren leisten. Wenn Sie heute schon absehen können, das Sie innerhalb dieser Zeitspanne wieder gesunden und auch anschließend in der weiterlaufenden 5-Jahres-Spanne keine wesentlichen Lücken entstehen, könnte man über eine Nicht-Pflichtversicherung nachdenken. Kann aber nur anhand Ihrer individuellen Versicherungszeiten zufriedenstellend beantwortet werden, so dass eine umgehende Beratung zweckmäßig ist. Terminabsprache reicht schon, um etwaige Fristen für Beitragszahlungen noch einzuhalten. Gruß w.
ghjfam 05.04.2016 | 20:42
Ergänzende Vorab-Hinweise für das empfohlene Beratungsgespräch https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
****am 06.04.2016 | 07:38
und was passiert wenn sie nach der jetzigen Lücke in den nächsten Jahren (5 Jahreszeitraum ) wieder längere Zeit in den Krankentagegeldbezug kommen dann über 24 Monate Lücke entstehen und erst anschließend der V-Fall eintritt? Das dumme bei EM ist, dass man nicht weiß wann der V-Fall eintritt.
BWam 06.04.2016 | 10:07
Guten Morgen, vielen Dank für die Informationen. Noch eine Frage: gibt es eine Zeitspanne, in der man die Pflichtmitgliedschaft beantragen muss, weil sie sonst nicht mehr anerkannt wird oder so? Ich habe im Internet irgendetwas mit 18 Monaten gelesen. Danke BW
Feliam 06.04.2016 | 10:47
Man kann die Beiträge nur für 18 Monate längstens zahlen. Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit der Antragstellung. Wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Krankentagegelds stellen, können Sie ab Beginn die Beiträge zahlen.
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