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Experten-Antwort

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bei längerer Krankheit und privatversichert

von Lukas03.02.2021 | 21:40
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten-Team, ich wechsle gerade von der GKV zur PKV und mache mir Gedanken zur Höhe des Krankentagegeldes. Muss ich während des Bezugs von Krankentagegeld in die Rentenversicherung einzahlen? Wie hoch wäre der Mindestbeitrag? Viele Grüße, Lukas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lukas,

wie von G.W. und Klugpuper bereits ausgeführt, tritt bei Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen keine Beitragspflicht zur Rentenversicherung ein, das heißt, es fließen keine Beiträge in Ihr Rentenkonto ein.

Es besteht die Möglichkeit, [auf Antrag rentenversicherungspflichtig:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-fuer-selbststaendige-versicherungspflicht-lohnt-sich.html zu werden. Dann müssten Sie selbst die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten. Die Beitragshöhe berechnet sich dabei nach einem fiktiven Einkommen in Höhe von 80% des letzten für einen vollen Kalendermonat gezahlten rentenversicherungspflichtigen Entgelts. Den Antrag auf Versicherungspflicht könne Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen (Vordruck V0030).

Alternativ können Sie während der Zeit freiwillige Beiträge oder gar keine Beiträge zahlen.

Welche dieser drei Möglichkeiten in Ihrem Fall sinnvoll oder notwendig ist, lässt sich nur in einem perönlichen Beratungsgespräch klären. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

G.W.am 04.02.2021 | 06:12
Hallo Lukas, wenn man Mitglied der GKV ist, werden bei Krankengeldbezug rund 80 % der bisherigen Pflichtbeiträge weitergezahlt. Bei Mitgliedern der PKV werden keine Beiträge eingezahlt. Sie dürfen dafür bei fristgemäßer Antragstellung die Pflichtbeiträge einzahlen, die die GKV eingezahlt hätte. Bei Höchstbeiträgen liegt der monatliche Beitrag bei rund 1300 Euro pro Monat. Alternativ kann man für jeden vollen Kalendermonat des Krankengeldbezuges auch freiwillige Beiträge zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag hierfür liegt derzeit bei 83,70 EUR. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Beitragszahlung können abschließend nur im Rahmen einer individuellen Beratung anhand Ihres persönlichen Rentenkontos besprochen werden.
Klugpuperam 04.02.2021 | 06:20
Es werden die Paragraphen 4, 166 und 170 im SGB VI zur Lektüre empfohlen. Bei Krankentagegeld der pKV besteht keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes, sie kann aber beantragt werden. Man selbst hat dann Beiträge für ein fiktives Einkommen (80% des Vorverdienstes) zu zahlen.
Selbsterlebtam 04.02.2021 | 12:35
Ich habe diesen Fall inzwischen in den letzten Jahren mehrfach selber durch. Man sollte berücksichtigen, das bei einem evtl. Antrag auf Erwerbsminderungsrente in den letzten 5 Jahren nämlich 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet sein müssen. Hätte ich während meiner langfristigen Erkrankungen keine Pflichtversicherung gemacht (und nicht wenig weil die Berechnung nach dem letzten Einkommen berechnet wird und kein AG die Hälfte zahlt, wie übrigens auch den Krankenkassen Beitrag den man komplett selber zahlen muss), wäre ich jetzt am A.... Habe nämlich jetzt Antrag auf EMR stellen müssen.
Lukasam 09.02.2021 | 19:48
Danke für den Selbsterfahrungsbericht. Reichte die BU nicht aus? Ich selbst kalkuliere überhaupt nicht, die EMR zu beantragen, da schwer und kompliziert.
Lukasam 09.02.2021 | 19:48
Danke für den Selbsterfahrungsbericht. Reichte die BU nicht aus? Ich selbst kalkuliere überhaupt nicht, die EMR zu beantragen, da schwer und kompliziert.
Selbsterlebtam 11.02.2021 | 23:51
Ich habe zwar eine separate private BU aber da die Erkrankung auf die ich derzeit langfristig krankgeschrieben bin, vertraglich ausgeschlossen ist, sehe ich da leider bei mir keine komplikationslosen Erfolg. Im Übrigen ist der EMR Antrag definitiv nicht so kompliziert wie ein BU Antrag. Ich habe mir vom VdK helfen lassen.
Selbsterlebtam 11.02.2021 | 23:57
Zitat von Selbsterlebt anzeigenausblenden
Danke für den Selbsterfahrungsbericht. Reichte die BU nicht aus? Ich selbst kalkuliere überhaupt nicht, die EMR zu beantragen, da schwer und kompliziert.
Ich habe zwar eine separate private BU aber da die Erkrankung auf die ich derzeit langfristig krankgeschrieben bin, vertraglich ausgeschlossen ist, sehe ich da leider bei mir keine komplikationslosen Erfolg. Im Übrigen ist der EMR Antrag definitiv nicht so kompliziert wie ein BU Antrag. Ich habe mir vom VdK helfen lassen.
Und das setzt natürlich auch erstmal eine private BU in entsprechender Höhe voraus um das fehlende Netto Einkommen bei Eintreten des Vertragsfalls aufzufangen. Schließlich muss dann davon auch wiederum die PKV komplett selber bezahlt werden.
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