Hallo Lukas,
wie von G.W. und Klugpuper bereits ausgeführt, tritt bei Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen keine Beitragspflicht zur Rentenversicherung ein, das heißt, es fließen keine Beiträge in Ihr Rentenkonto ein.
Es besteht die Möglichkeit, [auf Antrag rentenversicherungspflichtig:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-fuer-selbststaendige-versicherungspflicht-lohnt-sich.html zu werden. Dann müssten Sie selbst die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten. Die Beitragshöhe berechnet sich dabei nach einem fiktiven Einkommen in Höhe von 80% des letzten für einen vollen Kalendermonat gezahlten rentenversicherungspflichtigen Entgelts. Den Antrag auf Versicherungspflicht könne Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen (Vordruck V0030).
Alternativ können Sie während der Zeit freiwillige Beiträge oder gar keine Beiträge zahlen.
Welche dieser drei Möglichkeiten in Ihrem Fall sinnvoll oder notwendig ist, lässt sich nur in einem perönlichen Beratungsgespräch klären. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung