Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger nachweisen, dass Sie sich in dem genannten Zeitraum in Ausbildung zum Polizeihauptwachtmeister befunden haben, wird auch dieser Zeitraum als beitragsgeminderte Zeit gekennzeichnet. Die Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung als beitragsgeminderte Zeit ist maximal für insgesamt drei Jahre vorgesehen. Dabei werden die ersten drei Jahre der Berufsausbildung berücksichtigt.
Ob dies in Ihrem Falle günstiger ist oder nicht, kann nur durch eine Berechnung durch die Sachbearbeitung geklärt werden.
Eine Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung als "beitragsgeminderte Zeiten" erfolgt nur für die ersten 3 Jahre (36 Monate), also für die Zeit vom 01.11.1983 - 30.06.1986 (30 Monate) und vom 01.10.1986 - 31.03.1987 (6 Monate), in Betracht. Entgeltpunkte für die Zeit vom 01.04.1987 - 30.06.1988 sind ausschließlich aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu ermitteln.
Ihre Ausbildung zum Polizeihauptwachtmeister wird im Versicherungsverlauf (s. Anlage 2 ihrer Rentenauskunft)) noch nicht als "berufliche Ausbildung" gekennzeichnet sein. Die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung "gelten" bei der Gesamtleistungsbewertung lediglich als Zeiten der berufliche Ausbildung, werden aber aufgrund dieser Festlegung nicht als beitragsgeminderte Zeit bewertet. Nur, wenn Sie die Berufsausbildung nachweisen und Sie entsprechend im Versicherungsverlauf gekennzeichnet wird, erfolgt auch eine tatsächliche Bewertung als beitragsgeminderte Zeit.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.