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Experten-Antwort

Pflichtbeiträge und Studium parallel

von Karla Müller 18.10.2023 | 19:23
125 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Zeitlang parallel zum Studium SV-pflichtig gearbeitet. Jetzt wird geprüft, ob die Hochschulausbildung umfangreicher war als die Beschäftigung. Kurz vorher wurde eine sehr umfangreiche Kontenklärung mit einem Berater durchgeführt und ich kann und will mich im Moment nicht weiter damit beschäftigen. Ich möchte aber auch nicht die Kontenklärung unnötig verzögern. Wie geht das am besten? Gar keine Angaben machen und die Frist verstreichen lassen? Anrufen und sagen dass man dazu keine Angaben machen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla Müller,

 

wir empfehlen Ihnen, das Schreiben der Rentenversicherung zu beantworten. Vermutlich erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben nach Ablauf der Frist. So ist das Thema vom Tisch.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Abschäam 18.10.2023 | 21:19
Wer soll Ihnen da die Entscheidung abnehmen? Letztendlich geht es ggfs. um Ihr Geld... Und eigentlich müssten Sie nur eine Liste erstellen, wieviel Zeit Sie für arbeiten verbraten hatten bzw. wie viel dann für das Studium. Hier gehören auch die Wege zur Uni hinzu und Hausarbeiten und sowas. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-S…
KSCam 18.10.2023 | 21:52
Das aufzuschreiben welche Zeit Sie fürs Studium und welche Sie für den Job damals aufgewandt haben sollte einer studierten Frau doch nicht all zu schwer fallen, oder? Dafür brauchen Sie sicher nicht Monate….
Feliam 19.10.2023 | 05:45
Machen Sie sich die Antwort nicht so schwer. Am Ende geht es im Prinzip nur darum, ob der durchschnittliche zeitliche Aufwand für das Studium oder für das Arbeiten höher war. Also, überlegen Sie, wieviele Stunden Sie durchschnittlich in der Woche gearbeitet haben (Vollzeit?=40 Std., Teilzeit?=20 Std. oder was anderes) und wieviele Stunden Sie mit dem Studieren verbracht haben. Jeden Tag in der Uni oder nur jeden zweiten? Haben Sie jeden Tag noch zuhause oder in der Bibliothek gelernt? Es geht um Durchschnittswerte!!!
Karla Mülleram 19.10.2023 | 05:45
Zitat von Experte/in anzeigen
Danke für Ihre Antwort. Wissen Sie, ob man Angaben zu allen Semestern machen muss oder nur zu den Semestern, in denen man gearbeitet hat? Müssen Belege beigefügt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Pici al Raguam 19.10.2023 | 05:58
Es geht nur um die Zeiten, in denen Sie neben dem Studium gearbeitet haben. Belege müssen Sie nicht beibringen (dürfte auch schwierig sein). Es genügen Ihre Angaben auf dem Fragebogen.
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