Hallo Karla Müller,
wir empfehlen Ihnen, das Schreiben der Rentenversicherung zu beantworten. Vermutlich erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben nach Ablauf der Frist. So ist das Thema vom Tisch.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung