Hallo Judith,
hier ein Auszug aus einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema, "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente" (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html),
S. 8+9 : "...Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.
Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Kindererziehungszeit ein weiteres Kind, für das ebenfalls Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, geboren, adoptiert oder in Pflege genommen
wird), verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben. ...".
Zum besseren Verständnis ist dort auch noch ein Rechenbeispiel aufgeführt.
Wenn Sie weiteren Klärungsbedarf haben, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung