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Experten-Antwort

Pflichtbeiträge zur Kindererziehung

von Judith04.06.2024 | 09:59
265 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Meine beiden Töchter sind vor 1992 geboren und im Abstand von 1 1/2 Jahren. Wie werden die 2 Jahre und 6 Monate dann verrechnet? Kommt das 1 Jahr, wo ich ja beide Kinder hatte am Ende noch dazu gerechnet? Im Rentenbescheid steht nämlich 01.06.1989 bis 31.05.1994 aber das zweite Kind wurde im Dezember 1990 geboren. Müsste das dann nicht im Dezember 1995 enden? Viele lieben Dank schon mal im Vorraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.06.2024 | 11:49

Hallo Judith,

 

hier ein Auszug aus einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema, "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente" (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html),

S. 8+9 : "...Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.
Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Kindererziehungszeit ein weiteres Kind, für das ebenfalls Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, geboren, adoptiert oder in Pflege genommen 
wird), verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben. ...".

Zum besseren Verständnis ist dort auch noch ein Rechenbeispiel aufgeführt.

 

Wenn Sie weiteren Klärungsbedarf haben, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 04.06.2024 | 10:09
Sie bekommen 5 Jahre an Kindererziehungszeit, also 5 EP, das macht ab Juli ca 200€ Monatsrente. Die Berüchsichtigungszeit endet wohl 5/94 weil damals der Antrag gestellt wurde als dasjüngste Kind noch nicht 10 war. Sogesehen wird für dieses Kind nochmal ein V0800 fällig in dem Sie erklärendasKind bis 10 erzogen zu haben. Wenn der dann bearbeitet ist, läuft die Berücksichtigungszeit dann bis 12/95
kurz und knappam 04.06.2024 | 10:13
Ist denn schon das zweite Kind der Rentenversicherung auch bekannt? Sonst müssten Sie das zunächst erledigen :-) Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Juditham 04.06.2024 | 11:50
Zitat von KSC anzeigen
Unten ist eine Anmerkung, da steht Berücksichtigung wegen Kindererziehung und die endet im Dezember nach 10 Jahren aber oben, wo es um die Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung geht endet es Ende Mai 1994? Und das ist alles ein Bescheid. Mensch ist das verwirrend.
Königam 04.06.2024 | 12:19
Dann buchen Sie einen Beratungstermin und lassen sich das anhand Ihres Versicherungsverlaufes erklären. Dies kann individuell nicht in einem anonymen Forum erfolgen.
KSCam 04.06.2024 | 14:09
Ja ich habe bei der 1. Antwort nicht genau nachgerechnet. Sorry Die 5 Jahre Kindererziehung sind die Zeiten 6/89-5/94, die die Fragestelerin aufgeführt hat (02 x 30 Monate Kindererziehungszeit. Die beitragsfreie Beücksichtigung geht vom Geburtstag des älteren bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag des jüngeren Kindes - müsste dann irgendwann im Jahr 2000 enden...... Und wenn die Zeit im Bescheid halt nur nur bis 1994 geht, ist - wie bereits geschrieben - über die restliche Zeit bis die Kinder 10 wurde noch nicht entschiden wordern - heißt V0800 nochmal ausfüllen......
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