Den Ausführungen von "Michael1971" ist nichts hizuzufügen, außer dass eine lückenlose Meldung bei der AfA vom Ende des AloG 1 bis zum Rentenbeginn vorliegen muss.
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Den Ausführungen von "Michael1971" ist nichts hizuzufügen, außer dass eine lückenlose Meldung bei der AfA vom Ende des AloG 1 bis zum Rentenbeginn vorliegen muss.
Wenn Sie sich nicht mehr alo melden verlieren Sie den Schutz auf die EM-RT. Ob Sie dies mit freiwilligen Beiträgen retten können müsste bei der RV geprüft werden. Die 35 Jahre für die Rente haben Sie und behalten Sie auch. Es geht lediglich um den Schutz bis zum 63. LJ. Wenn Sie sagen es passiert mir nichts dann brauchen Sie auch nichts tun.
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