Die Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige kann innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bzw. 5 Jahre nach dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass die Versicherungspflicht auf Antrag nicht selber beendet werden kann, sondern wegfällt, wenn die Voraussetzungen hierfür entfallen (z.B. Aufgabe der selbständigen Tätigkeit).