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Pflichtversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber?

von Sonja12.12.2007 | 15:05
1672 Ansichten
4 Antworten

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Ein Existenzgründer mit (aktuell) nur einem Auftraggeber und ohne Angestellte kann sich ja für 3 Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich in dieser Zeit ggf. freiwillig versichern. Nach Ablauf dieser Zeit muss meinen Informationen nach erneut geprüft werden, ob nun eine Form der Selbständigkeit vorliegt, die keine Versicherungspflicht begründet. Sollte dann Versicherungspflicht bestehen, muss sich der Selbständige pflichtversichern. Frage: Fällt diese Pflichtversicherung dann wieder weg, wenn beispielsweise erst nach 5 Jahren die Kriterien für die Versicherungsfreiheit vorliegen? Ferner gibt es die Alternative sich zunächst zum halben Regelbeitrag und dann zum Regelbeitrag auf Antrag pflichtzuversichern. Diese Pflichtversicherung besteht dann jedoch ggf. bis zum Erreichen der Rentenaltersgrenze und ist auch nach Wegfall der Kriterien, die eigentlich für eine Pflichtversicherung angelegt werden, nicht wieder einstellbar. Gibt es für Selbständige keine Möglichkeit sich bis zum Wegfall der Pflichtversicherungsgründe pflichtzuversichern und erst bei Vorliegen der Kriterien für eine Versicherungsfreiheit entweder in eine freiwillige Versicherung zu wechseln oder aber die Versicherungszahlungen einzustellen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Unterschied besteht darin, dass mit dem V 020 mit den Fragen 4 und 5 auch Angaben zur Höhe des zu entrichtenden Beitrags aufgrund der selbständigen Tätigkeit getroffen werden, vgl. auch § 165 Satz 2 ff Sozialgesetzbuch VI.

Trifft indes der Tatbestand der Versicherungspflicht zu, so das V 020, dann können Sie zwischen dem derz. halben Regelbeitrag (243,78 Euro/Monat) dem Regelbeitrag (487,55 Euro) und dem einkommensgerechten Beitrag entscheiden.

Letztlich wirkt sich dies ja v.a. auch auf die spätere Rentenhöhe aus.

MfG

3 Antworten

Schwarzwälderam 12.12.2007 | 15:32
Das sind ja gleich mehrere Probleme auf einmal: 1) Eine Befreiung ist jederzeit innerhalb der ersten 3 Jahre möglich, allerdings nach Ablauf von 3 Monaten nur noch für die Zukunft. 2) Ein Antrag auf Pflichtversicherung von Selbständigen wäre für Selbständige mit einem Auftraggeber unsinnig, da ja Versicherungspflicht kraft Gesetz besteht. 3) Wenn ein Selbständiger die Versicherungspflicht auf Antrag beantragt ist dies in der Tat nicht kündbar. Warum sollte man sich auch erst pflichtversichern und dann plötzlich nicht mehr? Wenn ein Selbständiger kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist und die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht entfallen besteht selbstverständlich jederzeit wieder die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu bezahlen. Ob und wann eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist sollte dabei aber im Einzelfall im persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt werden.
Sonjaam 13.12.2007 | 10:18
Danke, mit (bzw. nach) Ausfüllen welchem Formulars wird denn die Versicherungspflicht kraft Gesetzes festgestellt?
Sonjaam 13.12.2007 | 10:26
Konkretisierung: Wofür brauch ich V020 "Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes" (das ist das was ich eigentlich möchte) und wofür V023 "Frage bogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige"?
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