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Pflichtversicherung Handwerker GmbH & Co. KG

von Lehr28.01.2008 | 11:25
1233 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin nur noch alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG die in die Handwerkerrolle eingetragen ist. Meine Frage ist, wenn ich die KG auflöse und das Geschäft alleine weiterführe muß ich mich dann wieder pflichtversichern? Mein Umsatz besteht aber zu 90% nur noch aus Handelsware, 10% aus dem Bereich Reparturen im Elektrohandwerk. Gibt es deswegen eine Befreiungsmöglichkeit?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2008 | 14:03

Sehr geehrte/r Frau/Herr Lehr,

ob erneute Versicherungspflicht eintritt hängt nach Auflösung der KG davon ab, ob Sie wieder bzw. noch in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Sollte dies der Fall sein, tritt dem Grunde nach erst mal Rentenversicherungspflicht ein. Der Anteil der Handwerkstätigkeit müsste dazu aber über 400 EUR mtl. liegen. Sie können sich dann aber von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie bereits 216 Beiträge gezahlt haben.

Wir überprüfen dies gerne anhand Ihrer Unterlagen in einer unserer Beratungsstellen.

2 Antworten

schwarzarbeiteram 28.01.2008 | 13:40
Sie sollten Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Außerhalb einer regulären Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger ist Ihnen auch Ihre Krankenkasse behilflich.
schwarzarbeiteram 28.01.2008 | 14:20
Diese Antwort haben Sie an anderer Stelle schon gegeben. Sicherlich handelt es sich hierbei um ein Versehen, oder?
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