Hallo Sabrinchen, selbstverständlich gab oder gibt es für speziell für sogenannte Jungselbständige (die ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit) spezielle Möglichkeiten der Beitragszahlung. Wieso haben Sie sich damaligen Zeitpunkt nicht eingehend mit dem Thema beschäftigt? Setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung. Fragen Sie nach dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. nach Lösungsmöglichkeiten für Ihre Beitragsrückstände. Es gibt Lösungsmöglichkeiten. Viel Erfolg!