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Experten-Antwort

Pflichtversicherung während Arbeitsunfähigkeit

von Sunny12.07.2017 | 16:34
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1 Antworten

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Hallo, bevor ich meine Frage loswerde, schildere ich kurz meine Situation. Und zwar bin ich bis zum 31.3.16 beschäftigt gewesen, Beiträge zur Rentenversicherung wurden gezahlt und seit dem selbstständig. In der gesetzlichen Krankenversicherung bin ich freiwillig versichert und bekomme nach 6 Wochen Krankheit Krankengeld. Seit dem 22.5. bin ich nun krank und bekomme seit dem 3.7. Krankengeld. Kann ich mich für die Zeit vor und während des Krankengeldes in der Rentenversicherung pflichtversichern? Was kämen da für Kosten auf mich zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

zunächst stellt sich die Frage, ob Sie auf Grund Ihrer selbständigen Tätigkeit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind oder nicht.

Bestimmte Personenkreise, die in § 2 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI) abschließend genannt sind (zum Beispiel Handwerker, selbständige Lehrer, Selbständige mit einem Auftraggeber), können versicherungspflichtig sein. Fallen Sie nicht darunter oder wurde dies noch nicht geprüft? Welche selbständige Tätigkeit üben Sie aus?

Sofern Sie nicht als selbständig Tätiger versicherungspflichtig sind, gilt für den Krankengeldbezug Folgendes:

Sie sind in der Rentenversicherung nicht Kraft Gesetzes versicherungspflichtig, weil Sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung nicht versicherungspflichtig waren.

Allerdings können Sie die Versicherungspflicht beantragen. Die Versicherungspflicht beginnt ab dem Beginn des Leistungsbezuges, wenn sie innerhalb von 3 Monaten beantragt wird.

Die Beiträge werden dabei aus 80 Prozent des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens berechnet.

Die Beitragstragung erfolgt grundsätzlich je zur Hälfte durch Sie und die Krankenkasse.

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