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Experten-Antwort

Phase bis LTA-Antrag entschieden ist

von Viele Fragezeichen02.09.2013 | 12:49
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich befinde mich gerade in medizinischer Reha und werde evt. einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. (Werde vss. arbeitsfähig, aber nicht im letzten Beruf, entlassen). Vor meiner medizinischen Reha habe ich bereits einige Monate Krankengeld bezogen. Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Nun meine Frage: Wie läuft die Phase nach der medizinischen Reha bis zur endgültigen Entscheidung über den LTA-Antrag? (Würde bei Ablehnung auch Widerspruch einlegen). Erhalte ich bis zur Entscheidung über den Antrag weiterhin Übergangsgeld? Krankengeld? Die Krankenkasse hat mir bereits mitgeteilt, dass ich dann in diesem Falle zum MDK müsste. Was passiert, wenn mich der MDK für arbeitsfähig hält? (Was ich lt. Entlassungsbericht der Reha dann ja einerseits auch bin). Fange ich dann die Wiedereingliederung an während mein LTA-Antrag läuft?? Fragen über Fragen. Würde mich sehr über Antworten freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn Sie für die zuletzt ausgeübte Beschäftigung arbeitsunfähig entlassen werden (Werde vss. arbeitsfähig, aber nicht im letzten Beruf, entlassen) ist von der Rehabiliationseinrichtung die stufenweise Wiedereingliederung - bezogen auf den letzten Arbeitsplatz - zu prüfen. Stimmen Sie der Wiedereingliederung nicht zu, wird keine Wiedereingliederung eingeleitet. In diesem Fall werden Sie arbeitsunfähig entlassen und es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld. Auch wenn eine LTA von der Rehabilitationseinrichtung empfohlen wird, kann über die Rentenversicherung (RV) keine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden. Wird die Leistung zur Teilhabe bewilligt (LTA) wird das Zwischenübergangsgeld geprüft. Ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht nicht, wenn Krankengeld bis LTA Beginn gezahlt wird. Werden Sie arbeitsfähig entlassen, ist durch den Arbeitgeber Arbeitsentgelt für die entsprechende Beschäftigung zu zahlen. Ggf. können Sie eine Umsetzung im Betrieb mit Hilfe des Reha - Fachberaters und auf Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung anregen. Auch in diesem Fall können zwischenzeitlich keine Kosten für eine stufenweise Wiedereingliederung vom RV Träger gezahlt werden. Die Übergangsgeldzahlung endet dann mit Reha - Ende und je nach Art der Entlassung (Arbeitsunfähig/arbeitsfähig) wird dann Krankengeld oder Arbeitsentgelt gezahlt.

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4 Antworten

???am 02.09.2013 | 15:31
Wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Sollten Sie arbeitsfähig sein, könnte ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bestehen. Voraussetzung für die Zahlung ist u.a., dass ein LTA-Anspruch besteht und eine "echte" Maßnahme nötig ist. Dieses Übergangsgeld kann also frühestens gezahlt werden, wenn über Ihren LTA-Antrag positiv entschieden wurde. Ein laufendes Antragsverfahren allein löst noch keinen Zahlungsanspruch aus. Sie sollten sich im Falle der Arbeitsfähigkeit erstmal auf eine finanzielle Durststrecke einstellen. Da Sie noch ungekündigt sind, ist Ihr Arbeitgeber eigentlich verpflichtet, sich im Rahmen des BEM mit Ihnen in Verbindung zu setzen und zu schauen, inwieweit er einen passenden Arbeitsplatz für Sie hat. Wenn es bei Ihnen einen Betriebsrat gibt, würde ich mich mit dem in Vebindung setzen und klären, wie sich Ihr Arbeitgeber sich in vegleichbaren Situationen verhalten hat. Vielleicht ist eine Umsetzung möglich? Eine Wiedereingliederung am alten Arbeitsplatz ist für einen LTA-Anspruch nicht schädlich.
Viele Fragezeichenam 02.09.2013 | 19:16
Vielen Dank für die Antwort. "Sie sollten sich im Falle der Arbeitsfähigkeit erstmal auf eine finanzielle Durststrecke einstellen." => Das ist genau meine Befürchtung und meine Verunsicherung. Leider kann ich mir das überhaupt nicht leisten - schon gar nicht, falls sich der Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung monatelang hinziehen würde. Kann es eine Möglichkeit sein, "zweigleisig" zu fahren? Wiedereingliederung im alten Betrieb starten (möglichst mit Umsetzung, die alte Stelle ist der Horror), währenddessen aufgrund der Wiedereingliederung noch Übergangsgeld erhalten und gleichzeitig den LTA-Antrag stellen? Meine Befürchtung ist aber schon, dass sich die Wiedereingliederung letztendlich eher negativ auf die Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auswirkt, da ich dann ja schon wieder "irgendwie" versorgt bin und damit für die DRV (erst mal) kein Problemfall mehr.
???am 03.09.2013 | 08:22
Solange Sie einen Job haben, ist meines Wissens Ihre Arbeitsfähigkeit in Bezug auf diese Arbeit zu beurteilen. Danach müssten Sie weiter Krankengeld bekommen. Wenn Sie wieder arbeiten wollen/müssen, hat das erstmal keinen (!!!) Einfluss auf das LTA-Verfahren. Für die DRV ist wichtiger, ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht. Das kann dann die angebotenen Maßnahmen beeinflussen.
Viele Fragezeichenam 04.09.2013 | 12:15
Vielen Dank für diese detaillierte Information. Ist keine einfach Entscheidung, aber zumindest fühle ich mich jetzt besser informiert und weiß, worauf ich mich ggfs. einstellen muss.
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