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Experten-Antwort

Photovoltaik + EM-Rente

von Ruth Sch.21.11.2014 | 11:15
1210 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, möchte einen Antrag auf EM stellen. Mein Ehemann betreibt eine Photovoltaikanlage mit einem mtl. Gewinn von 188 €. Muss ich diesen steuerrechtl. Gewinn bei meinem EM-Antrag angeben? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.11.2014 | 11:39

Hallo Ruth Sch.,

also grundsätzlich fällt der Gewinn aus einer Photovoltaikanlage unter die steuerrechtlichen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und ist somit auch als Arbeitseinkommen bei einer EM-Rente zu berücksichtigen.

Aber - wie Feli schon schrieb - werden auf _Ihre_ EM-Rente auch nur _Ihre_ Einkünfte angerechnet. Es kommt also darauf an, wie diese Einkünfte im Steuerbescheid zugeordnet sind:

- eindeutig Ihrem Ehemann = kein Problem

- Ihnen beiden zu gleichen Teilen oder nur Ihnen = dann müssen Sie diese Einkünfte im Antrag angeben und außerdem schauen, dass Sie - ggf. zusammen mit anderem Einkommen - die 450 Euro/Monat nicht überschreiten.

1 Antworten

Feliam 21.11.2014 | 11:21
Wenn die Einkünfte steuerlich ausschließlich Ihrem Ehemann zugeordnet werden, nicht.
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