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Experten-Antwort

Physiotherapeut/Heilpraktiker

von Songisun19.03.2013 | 16:59
1487 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite als Physiotherapeutin momentan in 2 Praxen als freier Mitarbeiter. Wie muss ich der DRV melden, dass ich in Zukunft als Heilpraktiker arbeiten werde und nicht mehr als Physiotherapeut, bin ja dann nicht mehr rentenversicherungspflichtig? Angestellte habe ich keine. Wie verhält es sich, wenn ich zusätzlich noch Einnahmen als Physiotherapeutin habe? Sind 400€ /Monat rentenversicherungsbefreit? Muss ich dafür ein Formular für die DRV ausfüllen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Songisun,

die Reduzierung des Einkommens oder die Beendigung einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit sollten Sie unter Vorlage entsprechender Nachweise der gesetzlichen Rentenversicherung schriftlich oder persönlich mitteilen.

Sofern das Einkommen der versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigt entsteht keine Beitragspflicht. ( Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit vor dem 01.01.2013 gibt es noch bis zum 31.12.2014 Übergangsregelungen; bei einem Einkommen von 400,01 Euro bis 450 Euro, hierbei besteht weiterhin eine Beitragspflicht )

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1 Antworten

B´sonam 21.03.2013 | 12:26
Hallo Songisun, anscheinend meiden die "Experten" die Beantwortung ihrer Frage ;-) Wenn Sie anstatt der bisherigen "rentenversicherungspflichtigen) Tätigkeit als Physiotherapeutin nunmehr als Heilpraktikerin tätig sind, dann genügt es meiner Meinung nach, wenn sie dies der DRV in einem formlosen Schreiben (sofern "Nachweise" für die Beendigung/Reduzierung der Physiotherapeutentätigkeit vorliegen --> am besten gleich mitschicken). Falls sie zusätzliche Einkünfte als Physiotherapeut bis maximal 450 EUR monatlich haben sind sie nicht versicherungspflichtig.
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