Hallo "hojosa"!
Bei diesem Expertenforum handelt es sich um ein Forum der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Ihre Frage betrifft jedoch die Frage der Krankenversicherung und fällt somit nicht in den zuständigen Rechtsbereich der Rentenversicherung. Dieses gilt auch dann wenn die Rentenversicherung im Rahmen einer möglichen Betriebsprüfung ggf. auch eine vorliegende Krankenversicherungspflicht prüfen würde.
Über die mögliche Krankenversicherungspflicht entscheidet gem. § 28h in Verbinddung mit § 28i SGB IV die Einzugsstelle. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Um es kurz zu machen, dürfte schwierig werden die Anspruchsvoraussetzungen für die KVdR zu erfüllen.
Das ist aber letztendlich eine Frage, die Sie mit einer gesetzlichen Krankenkasse klären sollten.
Es geht nicht um die KVdR - es geht darum, ob ich in der PKV (Private Krankenversicherung) versichert bleiben DARF / KANN (nicht muss).
Bei mir war es so (weiblich, 4Jahre älter). Ich hatte nur im Lohnbüro (Steuerberater) nachgefragt, habe es dann gemacht und durfte wie gewünscht trotz Midijob in der PKV bleiben. Der AG (Ehemann, selbständig) durfte aber nur die Hälfte des entsprechenden GKV-Pflicht-Betrags übernehmen.Um es kurz zu machen, dürfte schwierig werden die Anspruchsvoraussetzungen für die KVdR zu erfüllen. Das ist aber letztendlich eine Frage, die Sie mit einer gesetzlichen Krankenkasse klären sollten.Es geht nicht um die KVdR - es geht darum, ob ich in der PKV (Private Krankenversicherung) versichert bleiben DARF / KANN (nicht muss).
Um es kurz zu machen, dürfte schwierig werden die Anspruchsvoraussetzungen für die KVdR zu erfüllen.
Das ist aber letztendlich eine Frage, die Sie mit einer gesetzlichen Krankenkasse klären sollten.[/quote]
Es geht nicht um die KVdR - es geht darum, ob ich in der PKV (Private Krankenversicherung) versichert bleiben DARF / KANN (nicht muss).[/quote]
Bei mir war es so (weiblich, 4Jahre älter). Ich hatte nur im Lohnbüro (Steuerberater) nachgefragt, habe es dann gemacht und durfte wie gewünscht trotz Midijob in der PKV bleiben. Der AG (Ehemann, selbständig) durfte aber nur die Hälfte des entsprechenden GKV-Pflicht-Betrags übernehmen.
Vielen Dank für diese Info. Hat diese Konstruktion schon einmal eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung überstanden? Lt. Forenbetreiber werden die Fragen ja (auch) von Experten der DRV beantwortet. Könnte bitte noch jemand aus diesem Expertenkreis meine Fragen "rechtssicher" beantworten? Das wäre super. Danke!Es geht nicht um die KVdR - es geht darum, ob ich in der PKV (Private Krankenversicherung) versichert bleiben DARF / KANN (nicht muss).Bei mir war es so (weiblich, 4Jahre älter). Ich hatte nur im Lohnbüro (Steuerberater) nachgefragt, habe es dann gemacht und durfte wie gewünscht trotz Midijob in der PKV bleiben. Der AG (Ehemann, selbständig) durfte aber nur die Hälfte des entsprechenden GKV-Pflicht-Betrags übernehmen.
Hallo hojosa,
wirklich "rechtssicher" kann in diesem Forum auch vom Experten keine Antwort gegeben werden. Das obliegt letztendlich der Entscheidung der DRV.
MfG
Ist Ihre Frau in der GKV oder jünger als 55?
Dann gäbe es da einen Weg in die GKV.
Ich habe es vor 2,5 Jahren geschafft vor dem LSG in Essen die Aufnahme in die gesetzliche KV zu erreichen! Ich war 65 Jahre_Rentner und Privat KV versichert!DAs AZ lautet:L11KR 483/17!DEr vorsitzende Richter Dr Freudenberg,machte darauf aufmerksam,das die 55 er Regel nicht mit eiropäischem Recht überein stimmt,und es jemandem Bedarf der bis zum EUGH geht,um hier ein Urteil gegen die BRD zu erwirken,den 55 er abzuschaffen und geltendes Europäisches Recht einzuführen!
Er möchte in der PKV bleiben. Daher machen Kommentare und Hilfestellungen wie man in die GKV kommt wenig Sinn.
MfG
Der Experte wird morgen auch antworten, dass das keine Frage für die Rentenversicherung ist.Ich habe es vor 2,5 Jahren geschafft vor dem LSG in Essen die Aufnahme in die gesetzliche KV zu erreichen! Ich war 65 Jahre_Rentner und Privat KV versichert!DAs AZ lautet:L11KR 483/17!DEr vorsitzende Richter Dr Freudenberg,machte darauf aufmerksam,das die 55 er Regel nicht mit eiropäischem Recht überein stimmt,und es jemandem Bedarf der bis zum EUGH geht,um hier ein Urteil gegen die BRD zu erwirken,den 55 er abzuschaffen und geltendes Europäisches Recht einzuführen!Er möchte in der PKV bleiben. Daher machen Kommentare und Hilfestellungen wie man in die GKV kommt wenig Sinn. MfG
Beim Wechsel über die Geringfügigkeitsgrenze sollte einfach die Anmeldung bei einer Krankenkasse erfolgen, die wird dann feststellen, dass keine Versicherungspflicht eintritt und es bri der Versicherung in der pKV bleibt. Das Dokument über diese Feststellung wird zu den Lohnunterlagen genommen und schon ist die Betriebsprüfung kein Problem mehr.
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