Hallo "hojosa"!
Bei diesem Expertenforum handelt es sich um ein Forum der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Ihre Frage betrifft jedoch die Frage der Krankenversicherung und fällt somit nicht in den zuständigen Rechtsbereich der Rentenversicherung. Dieses gilt auch dann wenn die Rentenversicherung im Rahmen einer möglichen Betriebsprüfung ggf. auch eine vorliegende Krankenversicherungspflicht prüfen würde.
Über die mögliche Krankenversicherungspflicht entscheidet gem. § 28h in Verbinddung mit § 28i SGB IV die Einzugsstelle. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung