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PKV - GKV

von Dascha01.11.2007 | 15:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Es wurde im Juli eine Prüfung der Sozialversicherungsbeiträge bei meinem AG durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass ich die Voraussetzungen für die Private KV nicht erfülle und wurde von meinem AG aufgefordert in die Gesetzliche KV zu wechseln. Bei meinem Eintritt in das Arbeitsverhltnis vor 2 Jahren habe ich meinen AG auf diese Tatsache bereits Aufmerksam gemacht, damals hieß es, es sei kein Problem in der Privaten Krankenkasse versichert zu bleiben. Im Juli wurde ich durch meinen AG rückwirkend bei der GKV angemeldet, es wurden mir Beiträge (rückwirkend ab April) und die Zulage zur PKV von meinem Gehalt abgezogen. Das es auf einmal mehr als mein Nettogehalt war, muß ich wohl nicht betonen. Daraufhin hat man mir gesagt ich müße alle Beiträge zur PKV rückwirkend erhalten. Jetzt erfahre ich, dass es nicht möglich ist, da ich bei der PKV nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintritt der Versicherungspflicht gekündigt habe (also habe ich demnach für die Zeit vom April bis August doppelte Beiträge zur KV gezahlt). Dazu kommt noch dass ich die Arztrechnungen an die GKV zur Erstattung zugeschickt habe, bekomme aber lediglich 1/4 zurück, auf den Restkosten bleibe ich Alleine sitzen. Meine Frage ist: Wie komme ich wieder zu meinem Geld? Ich bin nur als Aushilfe tätig und der Gesamtbetrag von etwa 2500 Euro fehlt mir in der Tasche. Es ist wirklich kein Kleingeld. Wieso muß ich die Schuld der Anderen ausbaden? Gibt es da geeignete Gesetze, die die Versicherungsnehmer vor unberechtigter Bereicherung der "Institutionen" schützen?

1 Antworten

Falsches Forumam 01.11.2007 | 16:18
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