Hallo Ajali,
ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen, muss die gesetzliche Krankenkasse entscheiden.
Als Rentnerin werden Sie nur dann in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)pflichtversichert, wenn sie u.a. die sog. Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Da Sie den Großteil Ihres Berufslebens privat krankenversichert waren (und das vermutlich auch in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens), sind die Voraussetzungen wahrscheinlich nicht erfüllbar.
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