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Experten-Antwort

PKV oder GKV

von RB01.02.2022 | 14:18
94 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Angestellter einer Behörde wurde mit 60 als Pensionär in den Ruhestand versetzt. Er erhält Pension und ist privat krankenversichert. Er hat nun sein Regelaltersrentenbeginn bald erreicht und stellt einen Antrag auf Altersrente. Die Altersrente wird auf die Pension angerechnet (Pension = 0) Wie verhält sich das mit der Krankenkasse? Hat er die Möglichkeit wieder in die gesetzliche wechseln zu können und in die KVdR zu kommen. Vielen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB,

Auskünfte und Informaionen zu Ihrer Fragestellung erhalten Sie bei einer gesetzl. Krankenkasse.

Auskünfte zum Krankenversicherungsrecht kann dieses Rentenforum nicht abschließend anbieten.

Erfahrungsgemäß ist eine Rückkehr in die gesetzl. Krankenversicherung -als GKV Pflichtmitglied-, insbesondere bei langen Versicherungszeiten im PKV-System, nach dem 55.Lebensjahr wohl idR nicht möglich.

Ob und wie ggf eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV (und zu welchen Kosten) möglich ist, erfahren Sie bei einer gesetzl. Krankenkasse

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 01.02.2022 | 14:32
Hallo RB, dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Beurteilung, wie ein Rentner in der Krankenversicherung zu beurteilen ist, ist aber die gesetzliche Krankenkasse zuständig, somit auch für Ihre Frage. Bitte wenden Sie sich also vorrangig an die gesetzliche KK, bei der Sie zuletzt versichert waren (lang, lang ist's her...), bzw. ansonsten an eine Ihrer Wahl. Alles Gute!
W°lfgangam 01.02.2022 | 19:22
Hallo RB, bei 8-9 Kindern wäre das rechnerisch möglich, dass die 'Vorversicherungszeit' in der KVdR erfüllt wäre ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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