Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Plantage

von Herr über Kokosnüsse29.01.2009 | 15:16
1186 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Durch Vererbung wurde ich Besitzer einer Kokosnussplantage . Spielt das eine Rolle wenn ich mal in Rente gehe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herr über Kokosnüsse,

Ihre Vermögenswerte aus Grundbesitz interressieren den Rentenversicherungsträger grundsätzlich nicht. Sofern Sie jedoch später eine vorgezogene Altersrente (vor dem 65. bzw. später 67. Lebensjahr) oder auch eine Erwerbsminderungsrente beziehen und Sie aus Ihrem Grundbesitz Einkünfte erzielen, ist zu klären, welche Einkommen Sie beziehen und ob diese als Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen heranzuziehen sind. Näheres hierzu ergibt sich aus den §§ 14,15 ff. Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Einkünfte aus Zinserträgen und Fondsanteile z.B. sind bleiben bei der Prüfung der Hinzuververdienstgrenze unberücksichtigt. Einkünfte aus abhängiger oder selbständiger Tätigkeit jedoch sind als Hinzuverdienst anzurechnen. Der zulässige monatliche Hinzuverdienst liegt zur Zeit bei 400,- EUR.

4 Antworten

Schiko.am 29.01.2009 | 15:22
Kokosnüsse haben mit einer gesetzliche Rente nichts zu . Auch Geldmillionäre erhalten eine Rente wenn Sie Beiträge einzahlten und die Beitrags- zeiten für zutreffende Renten- arten erfüllt sind. MfG.
Herr über Kokosnüsseam 29.01.2009 | 15:32
Es ist bestimmt kein Scherz den ich mache. Es ist wirklich so. Durch einen Bruder meines Opas . Ich war selbst ohne Worte.
Kokospflückeram 29.01.2009 | 15:46
Schicken Sie mir alles her, ich mache Bounty draus, müssen doch den notleidenden Banken kräftig unter die Arme greifen, oder?!
Wolfgangam 29.01.2009 | 16:07
Die Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersgrenze könnten überschritten werden (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb), so dass es zu einer Kürzung/keiner Zahlung einer vorgezogenen Altersrente/ggf. EM-Rente kommen könnte. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026