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Experten-Antwort

Polnische & Deutsche Rente mit Wohnsitz in Deutschland

von Wulff26.08.2019 | 08:45
3131 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, nach vielen Stunden lesen und studieren der aktuell gültigen Gesetze zum Thema Rente aus dem Ausland komme ich zur folgenden Behauptungen und wäre äußerst dankbar, wenn mit jemand mit entsprechendem Wissen bzw. entsprechender Erfahrung Diese bestätigen könnte. Situation: Meine Mutter (polnische Staatsbürgerschaft, geb. 1961) hat viele Jahre in Polen gearbeitet und Beiträge in die polnische, gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Sie ist im Jahr 2007 nach Deutschland gezogen. Hier hat sie dann weiter in Teil- bzw. Vollzeit gearbeitet. 1. Nach polnischem Recht dürfte sie ab dem Alter von 60 Jahren die polnische Altersrente beziehen (ab 2021). In Deutschland würde dann steuerlich der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greifen, da die polnische Rente nach DBA ausschließlich in Polen zu versteuern ist. Folglich ist diese ausländische Einkunftsart entsprechend in der Steuererklärung anzugeben. 2. Das beziehen der polnischen Rente hätte keinen Einfluss auf die deutsche Vollzeitstelle meiner Mutter und sie dürfte in Deutschland normal weiterarbeiten (unabhängig von den Hinzuverdienstgrenzen der polnischen Rentenversicherung). 3. Der Rentenbescheid von der deutschen Rentenversicherung (innerstaatliche sowie zwischenstaatliche Berechnung) bezieht sich ausschließlich auf die ab der Altersgrenze von knapp 67 Jahren (01.04.2028) in Deutschland zur Verfügung stehenden Rente und hat keine Aussage über die Rentenhöhe, die vom polnischen Rentenversicherungsträger gezahlt wird. 4. Die polnische Altersrente ist in Polen zu beantragen. Danke vorab und viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wulff,

der Antwort von „Q-Tip“ kann ich grundsätzlich zustimmen.

Weitere Infos zum Thema erhalten Sie übrigens auch in der folgenden Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_polen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Q-Tipam 26.08.2019 | 08:54
zu 1.: Steuerfragen sind Thema des Finanzamtes nicht der Rentenversicherung zu 2.: Das fragen Sie besser die ZUS zu 3.: die RentenAUSKUNFT (einen Bescheid gibt es erst bei Rentenbeginn) bezieht sich nur auf den deutschen Anspruch zu 4.: Sie können diese Rente auch mit dem Vordruck A0011 bei einer A+B-Stelle oder bei einem Versicherungsamt vor Ort in Deutschland beantragen; Sie müssen nicht extra nach Polen fahren.
W°lfgangam 26.08.2019 | 20:12
Ergänzend: Spontaner Gedanke: Erlöschen der Versicherungspflicht bei EU-Auslandsvollrente bei versicherungspflichtiger (Weiter)Beschäftigung in D + kein weiterer Rentenzuwachs aus der Beschäftigung in D ...mit Option/Wahlrecht auf weiterhin Versicherungspflicht/Rentenzuwachs in D. Da können entscheidende Vor-/Nachteile für die Rentenansprüche in D dranhängen. Gruß w. PS: steht vielleicht sogar in der vom Experten genannten Broschüre/kein Lust, das jetzt Nachzulesen ;-)
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