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positiver reha bericht, dennnoch gutachter

von Marion25.01.2009 | 21:30
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5 Antworten

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hallo Experten, ich war in der Reha, habe den Abschlußbericht der medizinischen Reha erhalten. Dort steht, dass ich max. 3 Std. arbeiten kann, also voll erwerbsunfähig. Daraufhin habe ich einen Antrag für EM-Rente gestellt. Jetzt wurde ich zu einem Gutachter der DRV bestellt. Läuft hier was schief??? Denn hier im Forum habe ich mehrmals gelesen, wenn im Reha Bericht ein Restleistungsvermögen unter 3 Std. steht, wird man von DRV automatisch aufgefordert, einen (formalen) EM-Rentenantrag zu stellen, weil eben der Reha Entlassungsbericht als Gutachten gilt. (Der Reha Antrag wird zum EM-Rentenantrag umgedeutet.) Warum bei mir nicht? Warum soll ich noch mal zum Gutachter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marion,

es ist durchaus üblich, dass bei der Prüfung eines EM-Rentenantrages (in den der Reha-Antrag umgedeutet wurde), noch weitere Gutachten angefordert werden, die den Reha-Entlassungsbericht ergänzen sollen. Bitte nehmen Sie den Gutachtentermin wahr und warten Sie die weitere Entscheidung ab.

4 Antworten

...am 26.01.2009 | 06:52
Wenn im Reha-Bericht ein Leistungsvermögen von unter 3h festgestellt wird, wird man zwar aufgefordert den Formantrag auf EM-Rente zu stellen, aber das heitßt nicht, dass der med. Dienst der RV auch eine volle EM bestätigt. Der Reha-Bericht ist nur ein Hinweis, dass volle EM vorliegen könnte, d.h. eine zusätzliche Begutachtung ist durchaus möglich... Auch sonst stützt die RV Ihre Entsacheidung, ob EM oder nicht, mitunter auch auf nicht nur ein Gutachten...
Nixam 26.01.2009 | 06:55
Es steht dem RV-Träger das Recht zu, zur Vervollständigung der Angaben im Entlassungsbericht, ein ärztliches Gutachten ZUR BESTÄTIGUNG DER ANGABEN IM ENTLASSUNGSBERICHT zu erstellen. Es zweifelt also nicht den Inhalt des Entlassungsberichts an. Vielmehr soll eine Vervollständigung der E-Berichtangaben erfolgen. Sollte sich aus dem Gutachten und der Gesamtheit der vorliegenden Unterlagen (Ärtzliches Gutachten zur Reha, Entlassungbericht aus dieser Reha zuzüglich weiteres Gutachten aus Anlass des E-Berichts) herausstellen, dass Sie erwerbsgemindert sind, so gilt der gestellte Reha-Antrag tatsächlich aus Rentenantrag. Es will Ihnen also niemand die Umdeutung des Rehaantrags als Rentenantrag nehmen, sondern nur die unvollständigen Angaben im Entlassungsbericht sollen durch das Gutachten bestätigt werden. Nix
No Brainam 26.01.2009 | 08:03
Warum machen Sie sich denn Sorgen. Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, werden Sie die Rente doch bekommen. Und wenn nicht, dann nicht!!
Corlettoam 26.01.2009 | 10:43
Der Rehaentlassbericht und die darin erhaltene sozial-medizinische-Bewertung ist nur als eine Art EMPFEHLUNG an die Rentenversicherung zu verstehen und diese ist daran nicht gebunden bzw. muss dieser nicht entsprechen. Einzig und alleine der medizinische Dienst im Hause der Rentenversicherung trifft die endgültige Entscheidung nach Prüfung ALLER vorliegenden ärztlichen Unterlagen ( nicht nur alleine aufgrund des Rehaberichtes ! ) Im Regelfall wird sich der jetzt beauftrage Gutachter aber dem Rehabericht anschliessen, wenn nicht haben Sie ( guten ) Grund gegen einen ablehnenden Rentenbescheid dann Widerspruch einzulegen. Den für Sie positiven Rehabericht sollten Sie auf jeden Fall dem Gutachter in Kopie bei der Begutachtung zur Kenntis vorlegen ( wahrscheinlich hat er ihn schon von der RV bekommen - aber sicher ist sicher )
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