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Experten-Antwort

Post von der Rentenversicherung Prüfung der Hinzuverdienstregelung vor Rentenbescheid

von Sonne2730.08.2015 | 20:04
1352 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe gestern ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen. Dabei war ein Schreiben, welches von meinem Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, Prüfung der Hinzuverdienstregelungen. Ich habe noch keinen Rentenbescheid. Also ist mein allererster Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente. Ist diese weitere Prüfung ein positives Zeichen, dass die Rente ggf. Bewilligt wird. Mein AG soll die Einkünfte ab August /15 vorlegen also aus diesem Monat ...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2015 | 10:39

Aus den von "Schade" genannten Grüden ist es wahrscheinlich, dass die Rente bewilligt werden soll. Aber ich kann natürlich nicht wissen, nach welchem Verfahren Ihr Sachbearbeiter arbeitet.

2 Antworten

Schadeam 30.08.2015 | 21:15
Zumindest bräuchte man keine Verdienstangaben, wenn man Ihnen die Rente ablehnen wollte, weil man meint, Sie können ganztags arbeiten. Aber warten Sie es ab.
Blzam 15.09.2015 | 16:28
Bin Burnout-geschädigt, habe 35 Jahre an soz.vers.mäßiger Bemessungsobergrenze gearbeitet. BU-Rente wurde bewilligt, keine volle EM-Rente BU/teilw. EM Rente wird zur Kostenerstattung für Krankengeldtagegeldsubventionierung und Subventionierung ALG I verwendet. Ich sehe keinen Cent meiner EM Rente, bekomme aber 10,8 % Abschlag bei späterer Altersrente. Ist meine Sicht richtig: Wer sich aufreibt, bekommt lange Zeit keine Rente, wenn er zu viel gearbeitet hat? Warum warnt die Rentenversicherung dann nicht gleich vor einer EM-Rentenbeantragung? Kann man auf eine zugesagte Rente verzichten, damit man nicht um 30.000,-- bis 40.0000,-- Renteneinkommen gebracht wird, falls man wider Erwarten doch noch das durchschnittliche Lebensalter erreicht?
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