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Experten-Antwort

Präsentionskurs in Reutlingen

von sanalika04.07.2019 | 22:59
96 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es hieß vom Werksarzt ich soll einen Antrag auf einen wohnortnahen Präventionskurs bei der Rentenversicherung stellen. Ich bin kritisch weil ich nicht weiß, was das ist. Reha kennt jeder. Die Kurse sind aber wohl neu und sonst keiner kennt die. Mit Google kriegt man nix Handfestes. Wohne in Weiterstadt. Freue mich über Erfahrungsberichte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sanalika,

ergänzend zu den vorhergehenden Beiträgen benötigen Sie folgende Antragsformulare um eine Präventionsmaßnahme zu beantragen (z.B. über Google jeweils die Vordrucknummer einzeln eingeben und PDF ausdrucken):

G0180

G0185

G0190

G0600

Sie können die Formulare auch telefonisch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Die Einrichtungen, die die Präventionsmaßnahmen anbieten, finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/03_praevention_nachsorge_selbsthilfe/praevention/praeventionseinrichtungen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

BAVersam 05.07.2019 | 09:41
Das Präventionsangebot der Deutschen Rentenversicherung soll Menschen helfen, ihre gesundheitlichen Probleme aktiv anzugehen und ihren (Berufs-) Alltag weiter gut zu bewältigen. Gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung und Entspannungsübungen können dazu beitragen, das Leben wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Geeignet sind die Präventionsleistungen für Versicherte, die etwas für ihre Gesundheit und den Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit tun möchten. Denn nur wer gesund ist, kann sich den beruflichen und privaten Aufgaben stellen. Gesetzliche Grundlagen § 3 SGB IX: „Die Reha-Träger wirken darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Erkrankung vermieden wird.“ § 14 Abs. 1 SGB VI: „Die Träger der Rentenversicherung erbringen medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Prävention VOR Rehabilitation VOR Rente Hier können Sie alle ihre Fragen nachlesen: Internet: praevention.drv.info
Miniam 05.07.2019 | 09:14
Hallo, Präventionskurse macht normalerweise die Krankenkasse, bzw bezuschusst diese. Um welche Erkrankung geht es denn überhaupt?
Klubbam 05.07.2019 | 19:03
Das ist gar keine schlechte Idee von Ihrem Betriebsarzt!Dieser selbst kann Ihnen den Bedarf bescheinigen(natürlich auch der Hausarzt). Im Prinzip ist das identisch mit einer ambulanten Reha, es ist quasi eine Vorstufe, welche dazu dient, das beginnende gesundheitliche Probleme beizeiten erkannt und behandelt werden und sich nicht verschlimmern bis hin zur Erwerbsunfãhigkeit. Das wird Ihnen gut tun und es kann berufsbegleitend durchgeführt werden. Alles andere wichtige haben Sie ja hier schon beantwortet bekommen.
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