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Experten-Antwort

Präventionsleistungen

von Gunther Attig 04.01.2016 | 14:05
1808 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr Ich wohne in Westfalen Ich habe noch grundsätzliche offene Fragen: 1) Werden die Präventionsleistungen der DRV Westfalen gleichermaßen vom DRV Bund angeboten? 2) Handelt es sich hierbei um ein Pilotprojekt der DRV Westfalen. Wenn ja wie lange läuft das Pilotprojekt noch? 3) Sind die Präventionsleistungen ein langfristiges Angebot? 4) Ist der Arbeitnehmer während der Initialphase Arbeitsunfähig. Wer ist der Träger der Lohnfortzahlung? 5) Gibt es einen Eigenanteil bei Präventionsleistungen und wie hoch ist er? 6) Werden die Fortkosten erstattet? 7) Benötigen Arbeitsmediziner, die solche Leistungen veranlassen, eine spezielle Fortbildung z.B. bei DRV / KV Vielen Dank für Ihre Hilfe MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Generell werden Präventionsleistungen aber auch von der DRV Bund angeboten.

Wegen der Vielzahl der Fragen im Wesentlichen speziell auch zum Angebot der DRV Bund verweisen wir auf den nachfolgenden LINK:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/03_nachsorge_selbsthilfe/praevention.html#doc441190bodyText2

dort finden sie die Telefonnummer des Reha-Informations-Centers, 030 700 183 8098, wo Sie gerne weitergehende Einzelheiten erfragen können.

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8 Antworten

Achillam 05.01.2016 | 09:31
1. Nein 2. Läuft bereits bei einigen Regionalträgern 3. Präventionsleistungen sollen ausgebaut werden. 4. Da es sich nur um Leistungen in Absprache mit bestimmten Arbeitgebern handelt, ist ausgemacht das der Vers. während der Initailphase bezahlt freigestellt wird. 5. Eigenanteil beträgt 10 Euro, ist entweder vom Vers. oder vom Arbeitgeber zu tragen je nachdem was ausgemacht worden ist. 6. Ja 7. Siehe Punkt 4.
Achillam 05.01.2016 | 10:58
10 Euro pro Tag
Gunther Attig am 05.01.2016 | 11:22
Hallo Herr / Frau von Achill, zu Frage 1 gibt es beim DRV Bund ähnliche Präventionsleistungen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten gibt? MfG Attig
Achillam 05.01.2016 | 11:30
Eine Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten gibt es nicht mehr, bei der DRV Bund sind genauso Angestellte als auch Arbeitnehmer. Dadurch das es keine gesetzliche Verpflichtung zu Präventionsleistung gibt, kann jeder Träger über diese Leistung selbst entscheiden. Ob diese Maßnahmen Erfolgsversprechend sind, sei dahin gestellt. Die DRV Bund zweifelt dies an und bietet diese Maßnahmen desdhalb nicht an.
Achillam 05.01.2016 | 12:09
Ja so ist es, Präventionsleistungen können nur durchgeführt werden wenn der Arbeitgeber in diesem Programm ist.
Gunther Attig am 05.01.2016 | 12:00
zu 4) Habe ich das richtig verstanden: Bevor Präventionsleistungen beantragt / bearbeitet werden, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitsgeber und DRV Westfalen erforderlich?
Gunther Attig am 05.01.2016 | 13:59
Die Internetseite kenne ich, habe nichts von Vereinbarungen / Programmen mit Arbeitgebern gelesen. Können Sie mir hier weiterhelfen?
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