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Experten-Antwort

Praktikum als Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung

von Maria17.11.2021 | 22:16
279 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Pflichtbeitragszeit (freiwilliges Praktikum im Studium nach §22 (1) MiloG) als Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung anerkannt wird? Das Praktikum hat stattgefunden während ich immatrikuliert war und das Gehalt war über 450 Euro. Welche Nachweise werden benötigt? Vielen Dank für die Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

um ein Praktikum als berufliche Ausbildung berücksichtigen zu können, muss das Praktikum entweder für den Beruf bzw. einen schulisch-theoretischen Ausbildungsgang zwingend vorgeschrieben sein (Praktikum im Rahmen der Ausbildung)

oder

die zukünftige Ausbildungsstätte muss eine Vorpraktikantenzeit verlangt, gewünscht oder empfohlen haben.

Diente das Praktikum nur dazu, die Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben, kann es nicht als berufliche Ausbildung berücksichtigt werden.

Da wir Ihren konkreten Fall nicht kennen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Als Nachweis dürfte eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum durch das Unternehmen ausreichen, ggf. ergänzt um ein Dokument der Hochschule, woraus zu entnehmen ist, dass das Praktikum erforderlich war.

Zu der zusätzlichen Frage:

Zeiten der beruflichen Ausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Dies wirkt sich im Regelfall rentensteigernd aus. Aufgrund der Komplexität der Rentenberechnung kann es in Einzelfällen jedoch auch dazu kommen, dass sich die berufliche Ausbildung entweder nicht oder rentenmindernd auswirkt.

Eine Vergleichsberechnung wird nicht vorgenommen und eine Wahlmöglichkeit gibt es diesbezüglich nicht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Mariaam 17.11.2021 | 23:24
Zusätzlich habe ich noch die Frage, ob es richtig ist, dass es besser ist wenn die Zeit als "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung" anstatt nur als "Pflichtbeitragszeit" deklariert wird? Danke!
Deutsche Rentenversicherung
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