Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dirk,
prinzipiell „dürfen“ Sie natürlich auch während eines Rentenbezugs ein Praktikum absolvieren (verbieten kann Ihnen das zumindest niemand). Und solange Sie durch das Praktikum die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente nicht überschreiten, ist dieses zunächst auch kein Problem für die Rente. Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann - dieses Risikos muss man sich schon bewusst sein. Solange das Praktikum mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist aber auch hier aus meiner Sicht nichts zu befürchten.
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