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Praktikum bei EU-Rente und Grundsicherung

von suzy06.05.2009 | 16:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, darf ich bei EU-Rente und ergänzender Grundsicherung ein Praktikum - unentgeltlich, es werden nur die Fahrtkosten erstattet - machen? Der Hintergrund ist der, daß ich nach Beendigung meiner befristeten EU-Rente wieder in meinen alten Beruf einsteigen und mich im Praktikum wieder darauf vorbereiten möchte. Danke im Voraus.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Rentenversicherung ist es bezüglich des Hinzuverdienstes nicht von Belang, solange Sie kein Entgelt beziehen.

Vom Standpunkt, dass der Rentenversicherungsträger Ihnen die EU-Rente zahlt, da dieser davon ausgeht, dass Sie nur in einem sehr begrenzten Umfang beruflich tätig sein können, würde ich an Ihrer Stelle eine schriftliche Anfrage zur dortigen Prüfung an Ihren Rentenversicherungsträger richten und angeben, bei welcher Stelle Sie dieses Praktikum absolvieren möchten und welchen (zeitlichen) Umfang und welche Tätigkeiten es umfasst.

Um die konkreten Auswirkungen bzgl. der Leistungen zur Grundsicherung zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die leistungsgewährende Stelle.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe in dieser Hinsicht in Bezug auf die Arbeitsge- meinschaften leider keine Erfahrungen, nehme jedoch an, dass eine Bescheinigung des Praktikumgebers bzw. die Vorlage des Praktikumsvertrages als Nachweis ausreichen sollte.

1 Antworten

suzyam 07.05.2009 | 01:58
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe nur, das die ARGE mir Glauben schenkt, daß ich da nichts verdiene und mir nicht die Grundsicherung streicht. Haben Sie da Erfahrungswerte ob die das dürfen?
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