Für die Rentenversicherung ist es bezüglich des Hinzuverdienstes nicht von Belang, solange Sie kein Entgelt beziehen.
Vom Standpunkt, dass der Rentenversicherungsträger Ihnen die EU-Rente zahlt, da dieser davon ausgeht, dass Sie nur in einem sehr begrenzten Umfang beruflich tätig sein können, würde ich an Ihrer Stelle eine schriftliche Anfrage zur dortigen Prüfung an Ihren Rentenversicherungsträger richten und angeben, bei welcher Stelle Sie dieses Praktikum absolvieren möchten und welchen (zeitlichen) Umfang und welche Tätigkeiten es umfasst.
Um die konkreten Auswirkungen bzgl. der Leistungen zur Grundsicherung zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die leistungsgewährende Stelle.