Hallo Petra T.,
so viel Eigenverantwortung bei einer so schwierigen Ausgangslage finde ich absolut lobenswert.
Haben Sie schon eine Anspruch auf spätere gesetzliche Rente, der höher liegt als die Grundsicherung? Falls nicht, sparen Sie voraussichtlich für das Grundsicherungsamt, das wäre natürlich trotzdem löblich, weil Sie damit den Steuerzahler entlasten.
Ich fürchte, es gibt eine Regelung, daß Sie nicht mehr als die Vermögensfreibeträge (die auch schon bei Beantragung der Grundsicherung gelten) plus eine recht geringe Ansparpauschale zurücklegen dürfen. Genau weiß ich es aber nicht, dazu meldet sich hoffentlich jemand mit Sachkunde.
Ich möchte Sie aber vor allem auf eines hinweisen: eine private Rentenversicherung mit einer garantierten Rente, die auf einem festverzinslichen Sparvorgang beruht, ist ein sehr schlechtes Geschäft. Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, haben Sie vielleicht auch eine reduzierte Lebenserwartung? Rentenversicherungen lohnen sich allenfalls, wenn man steinalt wird. Und sie lohnen sich am ehesten, wenn man sie erst bei Eintritt ins Rentenalter abschließt. Zum Aufbau eines Altersvorsorgevermögens eignen sie sich nicht.
Um auch mit sehr geringen Beiträgen ein nennenswertes Altersvorsorgevermögen aufzubauen, eignen sich NUR Beteiligungspapiere, insbesondere Aktienfonds. Das wird Sie möglicherweise erschrecken, weil Sie an "Spekulation" für "Reiche" denken. Diese Vorurteile sind aber falsch.
Bei Anwendung der richtigen Investmentmethode hat man auch mit geringen Sparbeiträgen die Chance auf "Reichtum" - zumindest hat man (bei langfristigem Ratensparen) die Gewißheit, keinen Kaufkraftverlust zu erleiden. Das ist mehr, als eine private Rentenversicherung zu bieten hat, denn dabei verliert man meistens Kaufkraft (die Inflation ist langfristig meist höher als die Verzinsung auf den Sparanteil Ihrer Beiträge - von den Beiträgen werden hohe Kosten zunächst abgezogen).
Voraussetzung für Vermögensbildung wäre allerdings das vorherige Ansparen eines ordentlichen Finanzpolsters und die regelmäßige langjährige (>= 20 Jahre) Investition in mehrere weltweit gestreute Aktienfonds. Und, wie gesagt, ich fürchte, Vermögensbildung ist Ihnen verwehrt, wenn Sie Grundsicherungsleistungen beziehen. Eine absurde Regelung, denn damit könnten Sie langfristig der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen entkommen. Mal sehen, wer mehr dazu weiß.
Gruß,
Maria L.