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Experten-Antwort

Private Beiträge zur Rente für besonders langjährig Versicherte

von AndyO13.06.2021 | 12:13
119 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mir hier etliche Beiträge durchgelesen meine Antwort aber noch nicht gefunden: Meine Frau hat mit 56 Lebensjahren 40 Pflichtversicherungsjahre angesammelt. Auf das Einkommen meiner Frau sind wir nicht angewiesen. Sie könnte mit 65 die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Hier stellt sich die Frage, welches Beschäftigungsverhältnis Sie in den letzten 5 Jahren inne haben muss, wenn Sie heute aufhört. Reichen freiwillige Mindestbeiträge (~84 Euro/Monat), ein Minijob evtl. mit Eigenbeträgen, Selbständigkeit oder was ist die Minimalbedingung damit Sie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 65 beantragen kann? MfG AndyO

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AndyO,

freiwillige Mindestbeiträge oder ein versicherungspflichtiger Minijob wären geeignet, um die fehlenden 5 Jahre bei Ihrer Frau aufzufüllen. Eine selbstständige Tätigkeit wäre nicht geeignet, da diese in der Regel nicht versicherungspflichtig ist (es gibt nur wenige Ausnahmen wie Lehrer und Erzieher, Handwerker o. ä.).

Alternativ könnte Ihre Frau auch mit 63 Jahren eine abschlagsbehaftete Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Wir enpfehlen Ihnen, sich hierzu ggf. individuell beraten zu lassen bzw. eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

KSCam 13.06.2021 | 13:46
Sie muss einfach die 45 Jahre voll bekommen, die Möglichkeiten haben Sie benannt und hoffen dass in 9 Jahren die Gesetze noch gleich sind
Nicht in Stein gemeißeltam 13.06.2021 | 16:45
Was bei den aktuellen Rentensiskussionen mehr als fraglich ist.
W°lfgangam 13.06.2021 | 18:15
Hallo AndyO, wenn Sie 5 Jahre vor der Altersrente 65/ohne Abschlag aufhört, stellt sich die Frage nach einer abschlagsfreien Rente 'auf Teufel komm raus' eigentlich gar nicht, statt schon ab 63 die Rente mit Abschlag anlaufen zu lassen. Tipp: Nehmen Sie einen spitzen Bleistift, rechnen die Rente ab 63 x 24 Monate = schon eingesackte Rente, und stellen das etwaigen freiwilligen Beitragszahlungen (auch die müssen mit dem Mehrbetrag der abschlagsfreien Rente zusätzlich aufgeholt werden) und dem Mehrbetrag gegenüber = wann wieder in der 'Gewinnzone' ?? Erneut der Hinweis: warum - in dieser Situation/Beschäftigungsende - ist man/frau nur so scharf auf die Rente ohne Abschlag ...verzichtet erstmal auf Rente/Kapitalzufluss, poppt auch noch freiwillige Beiträge/Kapitalabfluss dafür ins Rentenkonto, um dann mit gepacktem Koffer vorm Heimantritt wieder finanziell glatt zu sein? ;-) Egal, ob man nun auf die Rente der Frau angewiesen ist oder nicht ...man muss sich nur mal die 'Laufzeit' + das eigene Alter vor Augen halten. Gruß w.
AndyOam 14.06.2021 | 20:17
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hier stellt sich die Frage, welches Beschäftigungsverhältnis Sie in den letzten 5 Jahren inne haben muss, wenn Sie heute aufhört.
Hallo AndyO, Tipp: Nehmen Sie einen spitzen Bleistift, rechnen die Rente ab 63 x 24 Monate = schon eingesackte Rente, und stellen das etwaigen freiwilligen Beitragszahlungen (auch die müssen mit dem Mehrbetrag der abschlagsfreien Rente zusätzlich aufgeholt werden) und dem Mehrbetrag gegenüber = wann wieder in der 'Gewinnzone' ?? Gruß w.
Gute Idee. Also 1000 Euro gesetzliche Rente abzgl. 14,4% = 856 Euro x 24 Monate = 20544 Euro (65 - 63). 5 Beitragsjahre mit Mindestbetrag = 60 Monate x 84 Euro = 5040 Euro. Die kann ich von der Steuer absetzen also 4000 Euro. 24000 Euro / 144 Euro = 166 Monate oder 14 Jahre. Also muss man mindestens 77zig werden. Gibt sich alles nicht viel zumal meine Gattin über mich gut versorgt ist und bei höherer Rente nur sackweise Steuern bezahlt. Danke für den Hinweis!
Siehe hieram 14.06.2021 | 21:08
Zitat von AndyO anzeigenausblenden
Hallo AndyO, Tipp: Nehmen Sie einen spitzen Bleistift, rechnen die Rente ab 63 x 24 Monate = schon eingesackte Rente, und stellen das etwaigen freiwilligen Beitragszahlungen (auch die müssen mit dem Mehrbetrag der abschlagsfreien Rente zusätzlich aufgeholt werden) und dem Mehrbetrag gegenüber = wann wieder in der 'Gewinnzone' ?? Gruß w.
Gute Idee. Also 1000 Euro gesetzliche Rente abzgl. 14,4% = 856 Euro x 24 Monate = 20544 Euro (65 - 63). 5 Beitragsjahre mit Mindestbetrag = 60 Monate x 84 Euro = 5040 Euro. Die kann ich von der Steuer absetzen also 4000 Euro. 24000 Euro / 144 Euro = 166 Monate oder 14 Jahre. Also muss man mindestens 77zig werden. Gibt sich alles nicht viel zumal meine Gattin über mich gut versorgt ist und bei höherer Rente nur sackweise Steuern bezahlt. Danke für den Hinweis!
Berücksichtigen sollten Sie aber auch, dass der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich um 1% steigt. Im Jahr der Rente mit Abschlag (2028) wären dies also 88% gegenüber 90 % für die abschlagsfreie Rente mit 65. Und berücksichtigt man noch zusätzlich, dass die Lebenserwartung von Frauen immer noch höher ist als die der Männer, wäre es vielleicht sinnvoll, lediglich bis Alter 63 Ihrer Frau freiwillige Beiträge dort einzuzahlen, die Rente mit Abschlag und weniger Steueranteil zu 'kassieren' und brachliegendes Kapital steuermindernd in IHRE Rente einzuzahlen. Damit erhöhen Sie dann den Witwenrentenanspruch Ihrer Frau, der durch das geringere eigene Einkommen (Rente mit Abschlag) auch weniger gemindert wird als durch eine Rente ohne Abschlag. Damit würden Sie dann dafür sorgen, dass Ihre Frau auch im Falle Ihres Ablebens weiterhin gut versorgt ist. Etwas besser jedenfalls als im Falle Ihrer bisherigen Überlegungen. Und falls Ihre Frau sich vor Ihnen verabschiedet, haben Sie dennoch die Möglichkeit, die dadurch niedrigere Witwerrente dann für eine Erhöhung Ihrer eigenen Rente zu verwenden. Also vielleicht den Bleistift doch noch einmal neu anspitzen?... :-)
Lebensdaue Lotterieam 16.06.2021 | 19:44
die Betrachtungen, wie lange Sie die einbezahlte Summe über Rente ( bis 79 Jahre) wieder erhalten, ist 1 Wette auf den Tod. Schlicht Unsinn. Die Inflation, wiord wohl massiv steigen und hoffentlich die Renten, mit Verzögerung. Wenn Sie 80 Jahre alt sind, wird die Brezel halt das doppelte Kosten ? wer weiss das heute schon. Ich bin der Meinung, wenn Sie Geld übrig haben, werden Sie am besten in der Rentenkasse los. Es entwertet sich sonst massiv. Es ist 1 Wette mit Tod oder ? Leben.
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