Hallo AndyO,
freiwillige Mindestbeiträge oder ein versicherungspflichtiger Minijob wären geeignet, um die fehlenden 5 Jahre bei Ihrer Frau aufzufüllen. Eine selbstständige Tätigkeit wäre nicht geeignet, da diese in der Regel nicht versicherungspflichtig ist (es gibt nur wenige Ausnahmen wie Lehrer und Erzieher, Handwerker o. ä.).
Alternativ könnte Ihre Frau auch mit 63 Jahren eine abschlagsbehaftete Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Wir enpfehlen Ihnen, sich hierzu ggf. individuell beraten zu lassen bzw. eine Rentenauskunft erstellen zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung