Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kraus Andreas,
ich kann Ihnen leider auch nur raten, dass Sie qualifizierte Informationen direkt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einholen. Nur die Kolleginnen/Kollegen dort werden Ihre Fragen beantworten können.
Leider ist das Arbeitslosenrecht ähnlich kompliziert wie das Rentenrecht. Daher bitte ich um Ihr Verständnis für den Verweis an die Arbeitsamtsfachkollegen.
Eine private BU-Rente (ich nehme an die ist hier gemeint) wird regelmäßig nicht RV-pflichtig.
Ein mögliches Alo-Geld wird dagegen idR RV-pflichtig (wenn im letzten Jahr vor Beginn dieser Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat)
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