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Experten-Antwort

Private Rente Ehefrau Krankenversicherung

von schwarzbobbi22.04.2025 | 06:42
428 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine Frau keine Arbeit, bezieht demnächst 600 Euro Rente aus privaten Kapitallebensversicherungen,vor 2005 abgeschlossen. Ich arbeite noch bis Ende 2026. Muss auf die private Rente Beitrag zur GkV gezahlt werden? Sie ist Familienversichert bei mir. Und wie schaut es aus,wenn ich Renter bin? Wie werden die Renten GkV mäßig gerechnet? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Ihre Fragen betreffen das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Einschätzung von hier aus ist daher leider nicht möglich. Sie sollten sich an die Krankenkasse wenden.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!

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3 Antworten

Rentenschmiedam 22.04.2025 | 06:49
Diese Fragen stellen Sie bitte der zuständigen Krankenkasse.
Sabine Schulz am 22.04.2025 | 06:59
Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind im Paragraphen 10 Sozialgesetzbuch Fünf geregelt. Aber am besten, Sie fragen die Krankenkasse schriftlich an mit einer Kope des Auszahlbescheides der privaten Kapitallebensversicherung. Falls die Familienversicherung endet, muss die Beitragseinstufung anhand der Auszahlung überprüft werden. Auch bezüglich der eigenen Beitragspflicht Ihrer Rente ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
qweram 22.04.2025 | 07:31
Bleibt das Einkommen Ihrer Frau unter der Mindestgrenze der KV, bleibt sie familienversichert. Familienversicherung bis 535€ Einkommen möglich, siehe z.B. www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung Rentenversicherung (GKV) siehe z.B. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html Natürlich fragen sie dazu ihre Krankenkasse.
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