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Experten-Antwort

Private Renteneinzahlung bei längerer Krankheit

von Simi05.05.2021 | 08:04
414 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,wegen länger Krankheit beziehe ich nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld und somit wird weniger in die Rente eingezahlt. Kann ich das ausgleichen indem ich durch Erspartes den bisherig einzuzahlenden Betrag privat einzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simi,

eine Aufstockung des Pflichtbeitrages aufgrund Krankengeldzahlung ist durch eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich.

Sie können sich jedoch individuell durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren lassen, ob eine anderweitige Einzahlung, z.B. Ausgleich einer möglichen Rentenminderung, sinnvoll ist.

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6 Antworten

Mayfairam 05.05.2021 | 08:17
Soweit ich weiß, kann man immer freiwillige Beiträge in die RV einzahlen. Stichtag für das laufende Jahr ist der 31.3. des Folgejahres
Schadeam 05.05.2021 | 08:34
liebe/r @mayfair, da sind Sie auf dem Holzweg. In der Fragestellung bezieht der Fragesteller Krankengeld und ist deswegen pflichtversichert und ist deshalb nicht berechtigt freiwillige Beiträge zu zahlen. Und die etwas niedrigeren Beiträge aus dem KG kann man nicht "irgendwie aufstocken"....... Wer wenig Ahnung hat sollte sich aus dem expertenforum raushalten und keine Gerüchte streuen. Grins
Mayfairam 05.05.2021 | 12:53
liebe/r @mayfair, da sind Sie auf dem Holzweg. In der Fragestellung bezieht der Fragesteller Krankengeld und ist deswegen pflichtversichert und ist deshalb nicht berechtigt freiwillige Beiträge zu zahlen. Und die etwas niedrigeren Beiträge aus dem KG kann man nicht "irgendwie aufstocken"....... Wer wenig Ahnung hat sollte sich aus dem expertenforum raushalten und keine Gerüchte streuen. Grins
Dann wären bestimmt deutlich weniger unsinnige Antworten zu erwarten.
Da ich ja gerne von euch Experten lerne: dann kann ich aber freiwillige Beiträge zahlen so lange ich im aktiven Arbeitsverhältnis stehe (also nicht im Krankengeldbezug)?!
Pecham 05.05.2021 | 13:03
Hallo, solange monatlich Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden können nicht gleichzeitig freiwillige Zahlungen geleistet werden. MfG
KGam 05.05.2021 | 14:39
Zitat von Mayfair anzeigenausblenden
Dann wären bestimmt deutlich weniger unsinnige Antworten zu erwarten.
Da ich ja gerne von euch Experten lerne: dann kann ich aber freiwillige Beiträge zahlen so lange ich im aktiven Arbeitsverhältnis stehe (also nicht im Krankengeldbezug)?!
Wie der Experte und andere schon geschrieben haben, wenn die Monate mit RV-Pflichtbeiträgen (durch das Krankengeld und aktiven Arbeitsverhältnis erfolgt) schon belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge eingezahlt werden. Es gäbe eventuell bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit durch Einzahlungen nach §187a SGB VI, siehe Bemerkung vom Experten: "Ausgleich einer möglichen Rentenminderung ..." nach §187a SGB VI.
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