Hallo Simi,
eine Aufstockung des Pflichtbeitrages aufgrund Krankengeldzahlung ist durch eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich.
Sie können sich jedoch individuell durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren lassen, ob eine anderweitige Einzahlung, z.B. Ausgleich einer möglichen Rentenminderung, sinnvoll ist.