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Zur Experten-Antwort springenHallo Thomas, ich gehe davon aus, wenn Sie zusätzlich zu den Kosten für die Wunsch- und Wahlleistungen auch die Kosten für die Unterbringung auf der Privatstation übernehmen, es keine Probleme geben wird. Dem Rentenversicherungsträger entstehen ja keine Mehrkosten. Ich rate Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Klinik zu suchen, da diese ja für die Organisation des Klinikbetriebes verantwortlich ist.
Vielen Dank an "Deutsche Rentenversicherung" für die abschließende Klärung.
Die DRV belegt gemäß Vertrag mit der Reha-Klinik bestimmte Zimmer auf einer bestimmten Station. Daher musste meine Frau, gemäß Aussage DRV und Klinik, ein Zimmer auf dieser Station beziehen und darf nicht auf einer anderen Station mit Wahlleistung (Privat-Station) untergebracht werden. Mfg Thomas Gemäß KlinikMeine Frau befindet sich seit dieser Woche in einer medizinischen stationären Reha über Kostenträger DRV. Die Klinik bietet zusätzliche private Wahlleistungen an, die meine Frau sehr gerne in Anspruch nehmen würde. Bei der Anmeldung in der Klinik wurden die Wahlleistungen mit beantragt. Eine Private Zusatzversicherung sowie die Beihilfe würden die Kosten hierfür übernehmen. Warum genehmigt die DRV nicht, das die angebotenen Wahlleistungen der Klinik in Anspruch genommen werden können. Gemäß Aussage der Klinik, möchte die DRV das nicht. Das verstehe ich nicht, da die zusätzlichen Kosten, ja nicht durch die DRV getragen werden, sondern über die private Zusatzversicherung und die Beihilfe. MfG ThomasHallo, was verstehen Sie unter Wahlleistungen? Nennen Sie Beispiele. Und warum möchte die DRV das nicht? Kann ich mir nicht vorstellen. Grüße
Dann nehmen Sie doch nicht den langatmigen Weg über ein Forum, sondern klären das direkt mit der rehabewilligenden Stelle. Die Telefonnummer können Sie dem Rehabescheid entnehmen.Hallo Thomas, ich gehe davon aus, wenn Sie zusätzlich zu den Kosten für die Wunsch- und Wahlleistungen auch die Kosten für die Unterbringung auf der Privatstation übernehmen, es keine Probleme geben wird. Dem Rentenversicherungsträger entstehen ja keine Mehrkosten. Ich rate Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Klinik zu suchen, da diese ja für die Organisation des Klinikbetriebes verantwortlich ist.Hallo Expertin / Experte, danke für die Antwort. Die private Zusatzversicherung / Beihilfe übernimmt auch die Kosten für die Privatstation. Die Klinik behauptet jedoch, dass die Rentenversicherung darauf besteht (gem. Vertrag), dass das Vertragszimmer der DRV zu belegen ist! MkG Thomas
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