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Experten-Antwort

Private Zusatz- und Wahlleistungen während DRV Reha

von Thomas13.07.2018 | 06:36
1335 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau befindet sich seit dieser Woche in einer medizinischen stationären Reha über Kostenträger DRV. Die Klinik bietet zusätzliche private Wahlleistungen an, die meine Frau sehr gerne in Anspruch nehmen würde. Bei der Anmeldung in der Klinik wurden die Wahlleistungen mit beantragt. Eine Private Zusatzversicherung sowie die Beihilfe würden die Kosten hierfür übernehmen. Warum genehmigt die DRV nicht, das die angebotenen Wahlleistungen der Klinik in Anspruch genommen werden können. Gemäß Aussage der Klinik, möchte die DRV das nicht. Das verstehe ich nicht, da die zusätzlichen Kosten, ja nicht durch die DRV getragen werden, sondern über die private Zusatzversicherung und die Beihilfe. MfG Thomas

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.07.2018 | 09:24

Hallo Thomas, ich gehe davon aus, wenn Sie zusätzlich zu den Kosten für die Wunsch- und Wahlleistungen auch die Kosten für die Unterbringung auf der Privatstation übernehmen, es keine Probleme geben wird. Dem Rentenversicherungsträger entstehen ja keine Mehrkosten. Ich rate Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Klinik zu suchen, da diese ja für die Organisation des Klinikbetriebes verantwortlich ist.

Experten-Antwortam 16.07.2018 | 07:39

Vielen Dank an "Deutsche Rentenversicherung" für die abschließende Klärung.

9 Antworten

Thommyam 13.07.2018 | 07:06
Hallo, was verstehen Sie unter Wahlleistungen? Nennen Sie Beispiele. Und warum möchte die DRV das nicht? Kann ich mir nicht vorstellen. Grüße
Thomasam 13.07.2018 | 07:52
Meine Frau befindet sich seit dieser Woche in einer medizinischen stationären Reha über Kostenträger DRV. Die Klinik bietet zusätzliche private Wahlleistungen an, die meine Frau sehr gerne in Anspruch nehmen würde. Bei der Anmeldung in der Klinik wurden die Wahlleistungen mit beantragt. Eine Private Zusatzversicherung sowie die Beihilfe würden die Kosten hierfür übernehmen. Warum genehmigt die DRV nicht, das die angebotenen Wahlleistungen der Klinik in Anspruch genommen werden können. Gemäß Aussage der Klinik, möchte die DRV das nicht. Das verstehe ich nicht, da die zusätzlichen Kosten, ja nicht durch die DRV getragen werden, sondern über die private Zusatzversicherung und die Beihilfe. MfG Thomas
Hallo, was verstehen Sie unter Wahlleistungen? Nennen Sie Beispiele. Und warum möchte die DRV das nicht? Kann ich mir nicht vorstellen. Grüße
Die DRV belegt gemäß Vertrag mit der Reha-Klinik bestimmte Zimmer auf einer bestimmten Station. Daher musste meine Frau, gemäß Aussage DRV und Klinik, ein Zimmer auf dieser Station beziehen und darf nicht auf einer anderen Station mit Wahlleistung (Privat-Station) untergebracht werden. Mfg Thomas Gemäß Klinik
Fastrentneram 13.07.2018 | 10:17
Hallo Thomas, ich gehe davon aus, wenn Sie zusätzlich zu den Kosten für die Wunsch- und Wahlleistungen auch die Kosten für die Unterbringung auf der Privatstation übernehmen, es keine Probleme geben wird. Dem Rentenversicherungsträger entstehen ja keine Mehrkosten. Ich rate Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Klinik zu suchen, da diese ja für die Organisation des Klinikbetriebes verantwortlich ist.
Hallo Expertin / Experte, danke für die Antwort. Die private Zusatzversicherung / Beihilfe übernimmt auch die Kosten für die Privatstation. Die Klinik behauptet jedoch, dass die Rentenversicherung darauf besteht (gem. Vertrag), dass das Vertragszimmer der DRV zu belegen ist! MkG Thomas
Dann nehmen Sie doch nicht den langatmigen Weg über ein Forum, sondern klären das direkt mit der rehabewilligenden Stelle. Die Telefonnummer können Sie dem Rehabescheid entnehmen.
Thomasam 13.07.2018 | 09:55
Hallo Expertin / Experte, danke für die Antwort. Die private Zusatzversicherung / Beihilfe übernimmt auch die Kosten für die Privatstation. Die Klinik behauptet jedoch, dass die Rentenversicherung darauf besteht (gem. Vertrag), dass das Vertragszimmer der DRV zu belegen ist! MkG Thomas
Schorscham 13.07.2018 | 10:32
Schwer vorstellbar, da es dem Kostenträger völlig egal sein kann, wenn der Patient ein besseres Zimmer erhält, sofern dem Kostenträger dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Außerdem kann der Kostenträger das freigewordene "Vertragszimmer" sofort für einen anderen Patienten reservieren lassen. Entweder hatte der Ansprechpartner der reha-Klinik keine Ahnung oder es liegt ein großes Missverständnis vor. Ich würde mich direkt an die Klinikleitung wenden. MfG
Deutsche Rentenversicherungam 13.07.2018 | 13:56
Sehr geehrte Damen und Herren, anders als im Bereich der Krankenversicherung ist es in der Rentenversicherung tatsächlich so, dass bestimmte Zusatzleistungen im Vertrag der Deutschen Rentenversicherung mit der Reha-Klinik durch § 4 Basisvertrag ausgeschlossen werden. Den Vertrag finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Grundlage dieser Vereinbarung ist der Gedanke, dass es in der medizinischen Rehabilitation der DRV keine "Zwei-Klassen-Systematik" geben soll. Jede Versicherte und jeder Versicherte erhält eine gleichwertige Leistung. Also verhält sich hier - so bedauerlich das für Sie persönlich ist - die Klinik vereinbarungsgemäß. Ich hoffe, dass ich mit diesem Beitrag weiterhelfen konnte.
Deutsche Rentenversicherungam 13.07.2018 | 13:58
Nochmal der Versuch, den Link darzustellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/ 2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/ infos_fuer_reha_anbieter/_downloads/ basisvertrag_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Deutsche Rentenversicherungam 13.07.2018 | 13:58
Nochmal der Versuch, den Link darzustellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/ 2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/ infos_fuer_reha_anbieter/_downloads/ basisvertrag_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Praxisangestellteam 11.07.2019 | 14:08
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zur Zeit das gleiche nicht zu verstehende Problem ! Meine Tochter befindet sich seit gestern in eine Anschlußheilbehandlung und würde gerne die Wahlleistungen der Klinik in Anspruch nehmen . Sie ist Privat Zusatzversichert und die Signal würde alle Kosten übernehmen einschließlich Privatzimmer und Chefarztbehandlung . Ich verstehe das Argument der Deutschen Rentenversicherung nicht ,da man in einer normalen Klinik auch Zusatzversicherte und Kassenversicherte behandelt. Jeder Arbeitnehmer kann sich privat Zusatz versichern . Es ist nur nicht jeder bereit zB. auf das Rauchen zu verzichten und das ersparte Geld sinnvoll einzusetzen ! Ich finde das ist eine Unverschämtheit und Diskriminierung der Menschen die ihr Geld vernünftig anlegen ! Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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