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private/betriebliche Rentenversicherung

von mara16.02.2010 | 21:08
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8 Antworten

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Ich habe eine Direktversicherung, Laufzeit 22 Jahre, die 8 Jahre als betriebliche Direktversicherung und dann als private Versicherung 15 Jahre weitergeführt wurde (ohne Steuer-/KV-Beitragsvorteil). Änderung des Versicherungsscheines: "Der Vertrag wird nicht mehr als betriebliche Direktversicherung geführt". Nun verlangt die Krankenkasse für den gesamten Auszahlungsbetrag 17,1% Beträge (14,9%KV+2,2%PV). Da ich davon nichts wusste, habe ich den Betrag sofort innerhalb einer privaten Rentenversicherung wieder angelegt. Nach Aussage der Krankenkasse sind Versorgungsbezüge Beitragspflichtig. Ich habe aber keinen Versorgungsbezug, sondern erst nach Ablauf der neu abgeschlossenen Rentenversicherung. Muss ich trotzdem zahlen? Falls ja, ist der eingezahlte Betrag nach Fälligkeit noch einmal als tatsächlicher Versorgungsbezug beitragspflichtig. Somit zahle ich für ein und dasselbe Kapital 2 x KB/PV-Beiträge. Ist das zulässig? Das ist Abzocke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mara,

es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Leistungen aus der betrieblichen Alterssicherung der Beitragspflicht in der gesetzlichen KV und PV unterliegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt privat weitergeführt wurden. Das BVerfG hat im April 2008 zwei Verfassungsbeschwerden (1 BVR 1924/07) wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

7 Antworten

Kollektoram 16.02.2010 | 23:52
Sie müssen leider 120 Monate lang 1/120 des Auszahlungsbetrages der DV bei der KK verbeitragen. Sollte der Auszahlungsbetrag unter 15000 € liegen, fällt die DV unter die Bagatellgrenze. Für die private Rentenversicherung fallen keine KK-Beiträge an, wenn Sie gesetzlich krankenverschert sind. An dieser Stelle warne ich alle Leser, Riester nicht mit betrieblicher AV zu kombinieren, denn dann ist die gesamte daraus resultierende Rente Krankenkassenbeitragspflichtig, obwohl Riester selbst nicht beitragspflichtig ist.
Falsches Forumam 17.02.2010 | 08:55
Da dies ein Forum der Rentenversicherung ist,sind hier Fragen nach der Krankenversicherungspflicht von Geldleistungen natürlich völlig falsch.Logischerweise können heir natürlich keinerlei Angaben zur Beitragspflicht gemacht werden.
Alfredam 17.02.2010 | 12:43
Servus zusammen, ich bitte die Redaktion folgenden Text: "Da dies ein Forum der Rentenversicherung ist,sind hier Fragen nach der Krankenversicherungspflicht von Geldleistungen natürlich völlig falsch.Logischerweise können heir natürlich keinerlei Angaben zur Beitragspflicht gemacht werden." Automatisch einzublenden, denn dann kann sich der Teilnehmer "Falsches Forum" seine hilfreichen Kommentare sparen. Gruß Alfred
Gedankenam 17.02.2010 | 12:53
Servus Alfredchen, na da macht sich aber einer richtig Gedanken.Zwar hoffnungslos überflüssig,aber gut. Weiterhin wäre der folgende Text doch schön : Unsinnige Kommentare die mit der Ausgangsfrage nichts zu tun haben,sollte man sich doch für Abends aufheben,wenn das Bier in Strömen fliesst.
Thomasam 17.02.2010 | 18:50
Die Bagatellgrenze von 15000,-bei Auszahlung höre ich zum ersten mal. Ich habe 1999 eine DV mit damals jährl. Einmalzahlung 2800,- DM abgeschlossen und bin jetzt mit 17000 plus Zinsen deutlich darüber. Aber ich habe meinen AG angewiesen weiter wie anfangs und lückenlos Pauschalsteuer von 22,5%abzuführen. Damit gilt altes Recht
Kollektoram 17.02.2010 | 21:12
@Thomas Hier habe ich den exakten Sachverhalt ergoogelt: http://www.monetos.de/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge… siehe unter: "Ausnahmen von der Beitragspflicht"
Thomasam 18.02.2010 | 17:00
Danke erstmal. Vielleicht sollte ich die DV beitragsfrei stellen. Könnte ja sein dass die Freigrenze irgendwann höher wird als sie jetzt ist
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