Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

priv.BU-Versich.auch bei EM-Rente?

von Elli30.07.2007 | 12:15
1573 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe vor vielen Jahren eine BU-Vers. abgeschlossen,die greift, wenn ich 50% berufsunfähig bin. Nun habe ich aber keinen Beruf erlernt, habe jetzt EM-Rente eingereicht. Sollte diese bewilligt werden, zahlt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch? Oder gibt es in diesem Fall keinen Unterschied zwischen BU und EM ?? Kann mir das jemand erklären? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auskünfte zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen können wir Ihnen leider nicht geben. Bitte wenden Sie sich an Ihr Versicherungsunternehmen.

13 Antworten

Dr. Graham Bellam 30.07.2007 | 12:46
Man erzählt sich, dass man mit Hilfe eines Telefon sogar private Versicherungen erreichen kann. Daher empfehle ich Ihnen diese Frage direkt bei Ihrer Versicherung zu platzieren. Dort wird man sicher Ihre Frage kompetent beantworten können. Wenn Sie eine Frage hinsichtlich Ihres Stomverbrauches haben, gehen Sie ja auch nicht in das Internetforum der Krankenkasse....
Elliam 30.07.2007 | 13:03
Wenn Sie keine Antwort auf meine Frage haben, dann brauchen Sie sich auch nicht melden. Wenn ich keine Antwort weiss, melde ich mich ja auch nicht.
Dr. Graham Bellam 30.07.2007 | 13:06
Dann hoffe ich mal, dass Sie hier im Forum der Rentenversicherung gefestigte Auskünfte zu Ihrer privaten Versicherung erhalten, welche Sie vor vielen Jahren abgeschlossen haben. Ich drücke alle Daumen, und rate nochmals zur Telefonalternative...
Nixam 30.07.2007 | 13:06
Seit einiger Zeit gibt es die BU-Rente bei der DRV nicht mehr. Man zahlt eine 1/3, 2/3 und 3/3 Erwerbsminderungsrente. Demzufolge dürfte auch die von Ihnen abgeschlossene private BU-Rente auch bei 1/3-Erwerbsminderungsrente zahlen.Diese wäre in Etwa vergleichbar mit der "alten BU-Rente" der gesetzlichen RV.
Nixam 30.07.2007 | 13:14
Lesen Sie sich bitte auch Ihre Vertragsbedingungen des BU-Vertrages durch. Dieser müsste nach der Umbenennung der Renten in der gesetzlichen RV ebenfalls von Ihrem Privatversicherungsunternehmen hinsichtlich der Formulierung 1/3, 2/3 oder Vollrente angepasst worden sein.
Antoniusam 30.07.2007 | 14:03
Renten wegen voller Erwerbsminderung werden, abhängig vom Hinzuverdienst, entweder in voller Höhe, zu drei Vierteln, zur Hälfte oder zu einem Viertel gezahlt. Renten wegen teilweiser EM gibt es entweder in voller Höhe oder zur Hälfte. MfG
Antoniusam 30.07.2007 | 14:10
Die frühere BU-Rente betrug auch nicht 1/3 sondern 2/3 der Vollrente ! MfG
Antoniusam 30.07.2007 | 14:12
Ohne genaue Kenntnis Ihres Versicherungsvertrages, wird Ihnen wohl niemand eine verbindliche Antwort geben können. MfG
Elliam 30.07.2007 | 14:09
Gilt das auch für meinen vor Jahren bei der Allianz abgeschlossenen Vertrag?
Elliam 30.07.2007 | 14:22
Dann hat ja Dr. Graham Bell doch Recht. Am Besten rufe ich die Versicherung an...
Schiko,am 30.07.2007 | 20:53
Dies ist nur der fall, wenn es in der police so vereinbart ist. Habe persönlich keine mei- nung,. dies sagte mir heute ein betroffener, der in- zwischen 67 jahre alt ist. Nebenbei hat er für die allianz verträge vermittelt. M fG.
elliam 30.07.2007 | 22:20
das ist ja jetzt aber der Gipfel. Da gibst sich jemand als mich, sprich "Elli " aus, und behauptet Sachen, die ich niemals gefragt habe, auch bin ich nicht in der Allianz versichert. Wie kann man das verhindern?? Ich werde mich ja niemals mehr hier im Forum äußern können, wie steh ich denn jetzt da???
Antoniusam 31.07.2007 | 02:30
Es kommt schon mal vor, dass mehrere Leute den gleichen (Nick)Namen tragen. Und solange es in diesem Forum keine Registrierungspflicht gibt, wird es immer wieder vorkommen, sich jemand "elli" nennt ! (Ist das ein Grund sich aufzuregen ?) MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026