Hallo wewe2,
bitte setzen Sie sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung der DRV Rheinland in Verbindung. Nur diese kann Ihnen zuverlässig sagen, wann Sie mit der Probeberechnung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen rechnen können.
Sie können doch ab Januar jederzeit beantragen, sogar erst mit Ablauf der Befristung der EM-Rente (so habe ich es gemacht). Und die Höhe der Rente wird wohl nicht niedriger sein, wegen Besitzschutz.
Also können sie doch in Ruhe auf die Probeberechnung warten.
nicht ab Januar beantragen, sondern für Januar beantragen
Würde ob wohl ich keinen druck habe, ab Januar die Schwerbehinderung-Rente beantragennicht ab Januar beantragen, sondern für Januar beantragen
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.