Hallo franzilein,
eine AHB ist auch dann möglich, wenn vor kurzem erst eine medizinische Reha absolviert wurde. Voraussetzung ist, dass die AHB "medizinisch notwendig" ist. Diese Entscheidung trifft der sozialmedizinische Dienst des RV-Trägers.
Wenn die AHB durchgeführt wird, dann wird beim Abschluss auch noch einmal das Leistungsvermögen eingeschätzt - möglicherweise ergibt sich dann schon die Umdeutung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Letztlich entscheidet der Rentenversicherungsträger, ob er bei Ihnen LTA-Leistungen für aussichtsreich hält oder ob Sie bereits so erwerbsgemindert sind, dass Sie Anspruch auf Rente hätten. Sie können den Sachverhalt aber auch gerne mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater besprechen.