Hallo franzilein,
eine AHB ist auch dann möglich, wenn vor kurzem erst eine medizinische Reha absolviert wurde. Voraussetzung ist, dass die AHB "medizinisch notwendig" ist. Diese Entscheidung trifft der sozialmedizinische Dienst des RV-Trägers.
Wenn die AHB durchgeführt wird, dann wird beim Abschluss auch noch einmal das Leistungsvermögen eingeschätzt - möglicherweise ergibt sich dann schon die Umdeutung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Letztlich entscheidet der Rentenversicherungsträger, ob er bei Ihnen LTA-Leistungen für aussichtsreich hält oder ob Sie bereits so erwerbsgemindert sind, dass Sie Anspruch auf Rente hätten. Sie können den Sachverhalt aber auch gerne mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater besprechen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.