Hallo Tim H.
da Sie offensichtlich Ihre Tätigkeit für 'jederman' anbieten, besteht aus dieser selbständigen Tätigkeit (allein) keine gesetzlich vorgegeben Versicherungspflicht.
Sie haben daher 3 Option:
- rentenrechtlich nichts zu tun
- die freiwillige Rentenversicherung zu wählen
- die Rentenversicherungspflicht auf Antrag zu wählen
Erste Information finden Sie hier/beachten Sie zusätzlich das am Ende verlinkte Merkblatt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Individuell lassen Sie sich bitte von der DRV direkt informieren, was Ihre bisherigen Rentenansprüche betrifft /wie es weiter geht /was vorhanden ist/verfällt.
Gruß
w.
PS: "und das Monatslimit von 450,- EUR überschritten wird?"
...wovon wird sonst der Lebensunterhalt bestritten?
Da stellt sich ggf. die Frage zur Krankenversicherung, wenn Sie bisher 'bequem' KV-familienversichert sind ...und/oder allein den KV-Beiträg stemmen müssen ← Info dann dazu von der eigenen GKV einholen.
PPS: 'Nebenfragen' zur GRV sind manchmal interessanter/in besonderem Fokus - rein aus zu beratender Kundensicht ;-)