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Zur Experten-Antwort springenHallo Willi,
Sie haben sich selbst bereits die richtige Antwort auf Ihre Frage gegeben, fragen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob die Beschäftigung rentenschädlich ist. Nur so sind Sie auf der sichern Seite. Für den Fall, dass der Rentenversicherungsträger bei Bescheiderteilung bereits Kenntnis von Ihrer Beschäftigung hatte, können Sie sich die Nachfrage ersparen, denn dann konnte der Rentenversicherungsträger diese bei seiner Entscheidung bereits berücksichtigen.
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