Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Prüfung der Arztbesuche während der Erwerbsmindetungsrente

von Andrea G28.02.2017 | 13:58
9215 Ansichten
38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe seit kurzem volle Erwerbsminderungsrente. Soll mich weiterhin regelmäßig bei meinem Facharzt vorstellen. Die Sache ist, dieser Facharzt hat mit dazu beigetragen, dass ich eine Rente bekomme. Aber aus med. Sicht kann er mir auch nicht weiter helfen. Ich sehe keinen Sinn drin, dort weiter hin zu gehen. Der Arzt meinte aber, ich muss mich regelmäßig vorstellen, da die Rentenversicherung das kontrolliert. Ist das wirklich so? Bekomme ich Ärger, wenn ich Ärzte nicht mehr aufsuche? LG Andrea

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2017 | 14:22

Hallo Andrea G.,

Arztbesuche (regelmäßig oder unregelmäßig) werden von der Rentenversicherung nicht überprüft. Es besteht also keine Verpflichtung zu regelmäßigen/unregelmäßigen Arztbesuchen

Problem könnte langfristig folgendes sein:

Falls Verlängerungsantrag/Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente beantragt werden muss, gibt es keine aktuellen Unterlagen zu Ihren gesundh. Problemen. Kann ein Verfahren in die Länge ziehen, da Ihr Rententräger ggf. eine eigene Begutachtung zum aktuellen Gesundheitszustand veranlassen müsste.

Ansonsten klingt das eher so, als wenn Ihr Arzt Sie als Patientin (Kunden) nicht verlieren möchte. Ob das med. sinnig/unsinnig ist, kann ich nicht beurteilen, wirtschaftlich ist das für Ihren Arzt sicher ein erträgliches Geschäft.

37 Antworten

Kahlaam 28.02.2017 | 14:25
Hallo Andrea, letztendlich ist es Ihre freie Entscheidung ob Sie Ihren Facharzt weiterhin aufsuchen oder nicht. Sollten Sie eine befristete volle EMR erhalten, dann empfehle ich das Sie Ihren Hausarzt, Fachärzte ect. auf Dauer konsultieren. Was tragen Sie beim Verlängerungsantrag dann ein? Keine Angaben von Ärzten? Ich bin wieder gesund? Ganz ehrlich ich verstehe ihre Frage nicht? Mfg
Brückner Gabiam 28.02.2017 | 14:49
Zitat von Kahla anzeigen
Kahla schrieb

Hallo Andrea,

letztendlich ist es Ihre freie Entscheidung ob Sie Ihren Facharzt weiterhin aufsuchen oder nicht. Sollten Sie eine befristete volle EMR erhalten, dann empfehle ich das Sie Ihren Hausarzt, Fachärzte ect. auf Dauer konsultieren. Was tragen Sie beim Verlängerungsantrag dann ein? Keine Angaben von Ärzten? Ich bin wieder gesund? Ganz ehrlich ich verstehe ihre Frage nicht?

Mfg

[/quote]

Hallo Kahla,

ich verstehe die Frage sehr gut! Z.B bei chron. Leiden muß der Betroffene nicht ständig zu einem Arzt wenn medizinische Hilfe nichts mehr bringt. das ist z.B. bei mir so. Ich habe in folge von Chemo und Bestrahlungen im Jahre 1999 Folgeschäden.Leider gibt es keine Therapie die helfen kann. Ich gehe einmal im Jahr zur Kontrolle um nachzuprüfen ob der zustand sich verschlechtert,oder gar nochmal der Krebs kommt.Nehme Schmerzmittel die ich vom Hausarzt bekomme und das wars aus medizinischer Sicht. Bin allerdings sehr regelmäßig in psychotherapeutischer Behandlung.Was dann beim Weiterbewilligungsantrag sicher auch zum Tragen kommt.

Deshalb ,bitte nicht immer davon ausgehen,das jemand der die EM Rente bekommt ständig vorstellig werden muß zum Arzt zu gehen, oder denken sie ,das nur Betroffene EM Beszieher krank sind, wenn sie immer zum Arzt gehen?

MfG

Gabi Brückner

[/quote]

Nicht immer gleich persönlich nehmen. Das meinte ich auch. Sie gehen ja auch zur jährlichen Kontrolle. Natürlich gibt es Krankheiten die leider immer bleiben. Trotzdem muss man die Ärzte konsultieren und wenn es einmal zur Kontrolle ist - wie in Ihrem Fall und auch in meinem.

Wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.

Mfg

Kahla

Hallo Kahla, ich verstehe die Frage sehr gut! Z.B bei chron. Leiden muß der Betroffene nicht ständig zu einem Arzt wenn medizinische Hilfe nichts mehr bringt. das ist z.B. bei mir so. Ich habe in folge von Chemo und Bestrahlungen im Jahre 1999 Folgeschäden.Leider gibt es keine Therapie die helfen kann. Ich gehe einmal im Jahr zur Kontrolle um nachzuprüfen ob der zustand sich verschlechtert,oder gar nochmal der Krebs kommt.Nehme Schmerzmittel die ich vom Hausarzt bekomme und das wars aus medizinischer Sicht. Bin allerdings sehr regelmäßig in psychotherapeutischer Behandlung.Was dann beim Weiterbewilligungsantrag sicher auch zum Tragen kommt. Deshalb ,bitte nicht immer davon ausgehen,das jemand der die EM Rente bekommt ständig vorstellig werden muß zum Arzt zu gehen, oder denken sie ,das nur Betroffene EM Beszieher krank sind, wenn sie immer zum Arzt gehen? MfG Gabi Brückner
Andrea Gam 28.02.2017 | 14:36
Danke für die schnellen Antworten. Ich habe die Rente unbefristet bewilligt bekommen. Kann das dann trotzdem sein, das das noch mal überprüft wird? Dann habe ich ein Problem wenn ich nicht mehr in ärztl. Behandlung war.
Andrea Gam 28.02.2017 | 16:58
Muss man Ärzte konsultieren? Wer sagt denn das?
Kahlaam 28.02.2017 | 16:41
Zitat von Brückner Gabi anzeigen
Hallo Andrea, letztendlich ist es Ihre freie Entscheidung ob Sie Ihren Facharzt weiterhin aufsuchen oder nicht. Sollten Sie eine befristete volle EMR erhalten, dann empfehle ich das Sie Ihren Hausarzt, Fachärzte ect. auf Dauer konsultieren. Was tragen Sie beim Verlängerungsantrag dann ein? Keine Angaben von Ärzten? Ich bin wieder gesund? Ganz ehrlich ich verstehe ihre Frage nicht? Mfg
Hallo Kahla, ich verstehe die Frage sehr gut! Z.B bei chron. Leiden muß der Betroffene nicht ständig zu einem Arzt wenn medizinische Hilfe nichts mehr bringt. das ist z.B. bei mir so. Ich habe in folge von Chemo und Bestrahlungen im Jahre 1999 Folgeschäden.Leider gibt es keine Therapie die helfen kann. Ich gehe einmal im Jahr zur Kontrolle um nachzuprüfen ob der zustand sich verschlechtert,oder gar nochmal der Krebs kommt.Nehme Schmerzmittel die ich vom Hausarzt bekomme und das wars aus medizinischer Sicht. Bin allerdings sehr regelmäßig in psychotherapeutischer Behandlung.Was dann beim Weiterbewilligungsantrag sicher auch zum Tragen kommt. Deshalb ,bitte nicht immer davon ausgehen,das jemand der die EM Rente bekommt ständig vorstellig werden muß zum Arzt zu gehen, oder denken sie ,das nur Betroffene EM Beszieher krank sind, wenn sie immer zum Arzt gehen? MfG Gabi Brückner
Nicht immer gleich persönlich nehmen. Das meinte ich auch. Sie gehen ja auch zur jährlichen Kontrolle. Natürlich gibt es Krankheiten die leider immer bleiben. Trotzdem muss man die Ärzte konsultieren und wenn es einmal zur Kontrolle ist - wie in Ihrem Fall und auch in meinem. Wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit. Mfg Kahla
Andrea Gam 28.02.2017 | 17:56
Danke, da weiß ich Bescheid. Also werde ich mich lieber doch ab und zu mal bei diesem Facharzt blicken lassen. Ich bin fast 51 Jahre alt und habe eine Erkrankung, wo leider niemand helfen kann.
Andrea Gam 28.02.2017 | 18:06
Bin bei der Rentenversicherung Bund.
Franz123am 28.02.2017 | 17:30
Hallo Andrea! Wie alt sind Sie den und bei welchem Rententräger? Bei manchen Rententrägern ....wird alle paar Jahr auch bei Rentnern mit Dauerrente eine Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung durchgeführt........auch wenn Sie vermutlich vornehmlich dazu diente evt. ausgeführte Minijob.....aufzuspüren die der Rentenkasse noch nicht gemeldet wurden.......aber auch dort können Sie gefragt werden.....wann waren Sie zuletzt bei einem Arzt.......ich verstehe solche Fragen auch nicht.....wenn man z.b. beide Beine weg hat und deshalb Rente bekommt......kann ein Arzt auch nicht mehr helfen....aber es soll ja auch Erkrankungen geben.....wo dies anderst ist....
abcam 28.02.2017 | 19:26
Können Sie einen Tipp geben, welche Rententräger da besonders gerne nachprüfen?
Klaus Jürgens MTFam 28.02.2017 | 19:34
Zitat von Andrea G anzeigen
Dann werden sie ganz sicher im 2 Jahresryhtmus überprüft , da die DRV Bund, Berlin dies so handhabt !! Alleine auch schon aufgrund ihres noch " jungen " Alters. Erst so ab 55 Jahren ist dann mit diesen Überprüfungen Schluss. AKTUELLE Arztberichte ( nicht älter als 2 Jahre ! ) bei den Nachprüfungen vor4zulegen ist dann GANZ wichtig !! Suchen Sie hier mal im Forum dann werden Sie einige Berichte zu den Nachprüfungen der DRV Bund finden !
franz123am 28.02.2017 | 20:16
Zitat von Klaus Jürgens MTF anzeigen
Bin bei der Rentenversicherung Bund.
Dann werden sie ganz sicher im 2 Jahresryhtmus überprüft , da die DRV Bund, Berlin dies so handhabt !! Alleine auch schon aufgrund ihres noch " jungen " Alters. Erst so ab 55 Jahren ist dann mit diesen Überprüfungen Schluss. AKTUELLE Arztberichte ( nicht älter als 2 Jahre ! ) bei den Nachprüfungen vor4zulegen ist dann GANZ wichtig !! Suchen Sie hier mal im Forum dann werden Sie einige Berichte zu den Nachprüfungen der DRV Bund finden !
Stimmt ich habe ähnliche Erfahrungen mit dem DRV Bund Berlin gemacht, nach einreichen des Selbstauskunftsfragebogen mit gegeben falls aktuellen Arztberichten auch wenn die nichts neues sagen .......ist bisher immer 14 Tage später eine Schreiben gekommen ......worin stand die Rente wird weitergezahlt.....aber sicher fühlen tun man sich da nicht........hier haben aber auch schon Einige geschrieben.......sie seien noch nie überprüft worden....
Nachfrageram 28.02.2017 | 20:29
Entfallen ab 55 bei unbefristeter EM Rente generell die Nachfragen der DRV?
Klaus Jürgens MTFam 28.02.2017 | 21:05
Zitat von Nachfrager anzeigen
Wie gesagt ist diese Überprüfungen einer unbefr. Rente eine spezielle " Marotte " nur der DRV Bund , Berlin. Die Regionalträger der Rentenversicherung handhaben dies so nicht !! Wer also bei der DRV Bund versichert ist hat hier einen klaren Nachteil wenn man dies so sagen darf.... Hier wurde über die letzten Jahre dies schon oft auch bei den Experten nachgefragt und auch von den Experten hier wurde dazu nichts konkretes gesagt.... Entweder wissen die Experten der Rentenversicherung hier im Forum ( die ja seltens von der DRV Bund sind sondern von div. Regionalträgern .. ) dies selbst nicht oder wollen dies aus welchen Gründen auch immer hier nicht öffentlich sagen. Ich kann ihnen nur sagen das ich die unbefr. Rente mit 47 Jahren erhalten haben und dann mit 49, 51 und 53 von der DRV Bund überprüft wurde mit diesem in einem anderen Beitrag angesprochenem Fragebogen. Aktuelle Arztberichte ( mehrerer Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen ) beigelegt und nach ca. 1 Woche kam immer die Bestätigung das die Rente weitergezahlt wird. die dann zum 55 eigentlich nächste anstehende Überprüfung ist bis heute nicht erfolgt und jetzt bin ich schon 57. Insofern wird an dieser Grenze von 55 was dran sein. Sollte jemand älter als mit 55 nochmals überprüft worden sein wäre dies schön wenn jemand dies hier mal mitteilen würde. Mir ist jedenfalls kein einziger derartiger Fall bekannt.
Nachfrageram 28.02.2017 | 21:12
Ok, Danke für die Ausführungen, mir geht es ähnlich.....seit 48 alle 2 jahre.....jetzt 54.... mal sehen obs das letzte mal war :-) .... @ Andrea, sie müssen keinesfalls ständig zum Arzt......wichtig ist das sie einen Hausarzt haben der Ihnen bei Nachprüfung einen aktuellen Befundbericht ausstellt....auch wenn sich nichts verändert hat. Alles Gute!
Klaus Jürgens MTFam 28.02.2017 | 21:30
noch ein " Geheimtip " : bei der Krankenkasse kann man ein Formular „Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gem. § 62 SGB V“ anfordern welches man sich JEDES Jahr ausstellen lassen kann.. Hier ein Beispiel einer BKK : http://www.bkk-melitta.de/oppromedia//formulare/Aerztliche_Besch… Wenn man dann 1 x pro Quartal beim Haus-/ und oder Facharzt vorstellig wird füllt der Arzt dies Formular aus und man kann es dann dem Fragebogen bei der Rentenüberprüfung beilegen. Dann sieht die RV das man 1. chronisch krank ist , 2. weiterhin in Behandlung ist und das Lebenslang behandelt werden muss und 3. die Dauerdiagnosen der Krankheiten Dies dürfte jede Überprüfung sofort erledigen und zwar positiv im Sinne des Rentners. Jedes Jahr ausstellen lassen von dem behandelndem Arzt oder besser mehreren verschiedenen Ärzten ist quasi eine Art " Lebensversicherung " was die EM-Rente betrifft. Dies Formular kann man natürlich auch bei einer befristeten Rente und einem Verlängerungsverfahren verwenden. Dies kann die Entscheidung der RV pro Rente unter Umständen schon positiv beeinflussen.
KOMOam 01.03.2017 | 00:06
Hallo, gilt diese 2 Jahresüberprüfung auch für die DRV Berlin/Brandenburg bei Dauerrentner EMR? Hat jemand mit dieser DRV erfahrungen als Dauerrentner? Danke im vorraus.
Andrea Gam 28.02.2017 | 21:55
Oh, danke für die vielen hilfreichen Tipps. Nun bin ich viel schlauer geworden. Ich weiß nur nicht ob meine Erkrankung als chronisch bezeichnet werden kann. Ist bei mir etwas komplizierter. Aber ich werde mir das Formular im Vorfeld geben lassen von der Krankenkasse. Dann müssen die Ärzte sehen was sie drauf schreiben. Hätte nicht gedacht, dass die Rentenversicherung einen noch jahrelang beim Wickel hat. Wäre sonst zu keinen Arzt mehr gegangen. Bin froh, dass Forum gefunden zu haben.
Memyselfam 01.03.2017 | 07:42
Ich beziehe eine teilweise rente bis zur altersrente seit dem 51. lj. Jetzt bin ich 57. jährlich kommt das Formular wg weitergewährung, wobei es da um zuverdienst geht und eigene Einschätzung ich gehe regelmäßig zum entsprechenden Facharzt, auch wenn die Krankheit unheilbar ist. verstehe jetzt auch nicht das Problem. Ist man krank, kann man das eigentlich auch machen. Aber gehört habe ich sowas noch nie
Memyselfam 01.03.2017 | 07:45
P..S. : bekomme meine rente von der drv bund
NaSoWasam 01.03.2017 | 07:51
Sag mal franz123, hattest Du erst Geburtstag und einen großen Karton mit Punkten geschenkt bekommen?
Andrea Gam 01.03.2017 | 08:18
Memyself, ja so ist es. Da ich aber eine Krankheit habe, die es in Deutschland nicht gibt, gibt es auch keinen Facharzt für diese Erkrankung. Ich werde somit gegen diese Erkrankung nirgendwo behandelt und jeder Arztbesuch ist sinnlos.
Josiam 01.03.2017 | 13:15
Also, ich bin bei der DRV Bund, seit knapp zwei Jahren in unbefristeter teilweiser Erwerbsminderungsrente, fast 63 Jahre alt und wurde überprüft. Nach ca. 4 Wochen kam der Bescheid der weiteren Rentenberechtigung. Gruß Josi
Bibbiam 01.03.2017 | 13:33
" vor längerer Zeit fragte ich selbst einmal in diesem Forum danach, ob mir jemand den Fragebogen zur Verfügung stellen könnte, den man als Erwerbsminderungsrentner zugeschickt bekommt, wenn eine sogenannte "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" ins Haus steht... Leider konnte mir damals keiner bezüglich dieses Fragebogens weiterhelfen... Inzwischen bin ich selbst in der Situation, dass mir meine erste "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" zugesandt wurde, seitdem ich vor zwei Jahren meine volle Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Befristung zugebilligt bekommen habe. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert wie folgt darüber: "Um feststellen zu können, ob sich die Verhältnisse seit der Rentenbewilligung geändert haben, überprüfen die Rentenversicherungsträger regelmäßig alle 2 Jahre die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Überprüft werden alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auch wenn eine ausdrückliche zeitliche Befristung nicht vorliegt. Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehören: - Renten wegen Berufsunfähigkeit - Renten wegen Erwerbsunfähigkeit - Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung - Renten wegen voller Erwerbsminderung Von der Nachprüfung sind alle Versicherten betroffen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ohne Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustandes." (Quelle: Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund, Referat 3080 - BU/EU Nachuntersuchung) Ich stelle hiermit den Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung, damit sich alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, oder einer vergleichbaren Rente, einmal ein Bild davon machen können, mit welchen Fragen man sich konfrontiert sieht, wenn man "nebenher" noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgeht... Die Fragen unter den Punkten 2.) und 3.) sind derart "bohrend", dass mir persönlich keiner erzählen kann, die Sachbearbeiter oder der ärztliche Beratungsdienst würden nicht sofort "hellhörig" werden, sobald die Antworten auch nur ansatzweise aufzeigen, man kann ja doch noch einer Tätigkeit nachgehen bzw. es läßt sich zwischen den Zeilen ja doch noch eine gewisse Belastbarkeit herauslesen... Zum Beispiel, wenn unter 2.e) zutreffen sollte, dass man seine Beschäftigung nicht dann und wann aus Gesundheitsgründen unterbrechen muß, oder wenn unter 2.f) zutreffen sollte, dass der Arbeitgeber keine besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand nimmt, usw. Also ich möchte keine Panik machen und keine Verunsicherung schüren, aber ich möchte sagen: Bitte aufpassen, wenn Ihr als Erwerbsminderungsrentner einer (Neben-)Tätigkeit nachgehen solltet...! - ...denn die nächste Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung kommt bestimmt... " Fragebogen-Nachprüfung_der_weiteren_Rentenberechtigung.pdf
Bibbiam 01.03.2017 | 13:40
Bernd Meieram 01.03.2017 | 15:53
Das sog. Chronikerformular wurde ab Oktober 2016 geändert und wird jetzt in JEDER Arztpraxis elektronisch vorgehalten und kann sofort ausgedruckt werden ( ähnelt einem gelben AU Schein .. ). Es braucht also n i c h t mehr bei der Krankenkasse vorher angefordert werden, weil die würde es auch nicht mehr zusenden damit im EDV System der Praxen hinterlegt !! http://www.kbv.de/html/1150_23988.php
Maxam 01.03.2017 | 13:40
Stimmt bibbi hat recht! Ich habe schon 7 mal das Vergnügen diesen Fragebogen in Händen zu halten.....das letzte mal als er fällig war vor 2 Jahren kam keiner......ob das nun ein gutes Zeichen ist weiß ich nicht!
Andrea Gam 01.03.2017 | 15:24
Klaus Jürgens, meine Erkrankung kennt fast keiner. Es würde nichts bringen, darüber zu schreiben. Was es in Deutschland nicht geben darf, gibt es auch nicht. Die Ärzte die darüber Bescheid wissen, geben es nicht zu und dürfen darüber nicht reden. Es wird einfach tot geschwiegen. Wenn man nicht aufpasst, landet man ganz schnell in der Psychiatrie. Hab gerade noch die Kurve gekriegt. Leider wird an der Krankheit noch nicht geforscht und die Ärzte die helfen wollen, können nicht helfen. Ich höre nur immer, dass es ihnen leid tut, aber sie können nichts für mich tun. Das einzigste war, dass ich immer einen Krankenschein bekam. Den brauche ich nun zum Glück nicht mehr und somit ist jeder Arztbesuch sinnlos.
Bernd Meieram 01.03.2017 | 15:54
Das sog. Chronikerformular wurde ab Oktober 2016 geändert und wird jetzt in JEDER Arztpraxis elektronisch vorgehalten und kann sofort ausgedruckt werden ( ähnelt einem gelben AU Schein .. ). Es braucht also n i c h t mehr bei der Krankenkasse vorher angefordert werden, weil die würde es auch nicht mehr zusenden da es im EDV System der Praxen hinterlegt !! http://www.kbv.de/html/1150_23988.php
Matzeam 03.03.2017 | 11:37
Bekomme seit 2011 eine unbefristete volle EM-Rente, wurde 2014 das erste mal überprüft, heute bekam ich wiederrum einen Selbstauskunftsschreiben zur Überprüfung! Bin bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland! Alles nur Schikane !!! Mfg
adiam 14.02.2019 | 19:14
muß jetzt nach 10 jahren, werde 61 diese prüfung auch über mich ergehen lassen, nicht genug das man eh schon psychisch im sumph hängt und kaum den haushalt schafft, da wird man damit nochmals tiefer gestampft, und dann die ganzen zettel mit arbeitszeug, muß man doch eh mitteilen, also warum solche fragen, finde es erniedrigend, oder sind die enttäuscht, dass man noch lebt, so kommt ein das vor(hatte krebs chemo und bestrahlung innen und außen mit gemacht) es ist nichts mehr wie vorher,irgendwie kommt man nicht mehr hoch.
Siggiam 15.11.2019 | 14:29
Ich bekomme seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente,weil ich unter anderem Krebspatient bin.Am 31.10.19 kam ein Brief meiner Krankenkasse,sie habe informationen erhalten das meine Rente eingestellt wurde.Die Rentenkasse sagte mir ich hätte einen Brief erhalten mit einer Ärztlichen einladung ich aber nicht erschienen bin.Das ist sowas von gelogen ich habe nie einen Brief erhalten.Das verfahren wurde zwar wieder aufgenommen aber ich kann und werde nicht bis Februar 2020 warten bis die Rente und meine Versicherung die ich wegen dringender Medikamente benötige weiterläuft.Vorsorglich habe ich kommende woche einen Termin beim Rechtsanwalt und auch die hiesige Presse ist informiert,sowas darf einfach nicht passieren.Mfg
Siggiam 07.01.2020 | 21:09
das argumen halte ich für Unsinn,denn die Rentenkasse verlangt Befundberichte und egal wie Krank man ist dazu gehört auch Krebs u.a wenn die Rentenkasse meint die Rente einzustellen dann tut sie das,so ergeht es mir seit oktober und am 13.1 habe ich erst einen Arzttermin,keiner ist wirklich ehrlich und so eine Azrteinladung kann alle drei jahre erfolgen,ich bekam auch einen Bescheid über dauerhafte Rente und danach einen Arzttermin der Rentenkasse doch solange ist die Rente eingestellt und genau das darf nicht passieren.
Angieam 08.03.2020 | 07:09
Geh auf jedenfall zum Facharzt.Auch bei unbefristeter Rente kann das nach 10 Jahren überprüft werden. Dann hast Du nämlich mit der Rentenversicherung ein Problem, wenn Dein Gesundheitszustand nicht gleich beurteilt werden kann. 5 Tage hast Du Zeit beim Facharzt das nachweisen zu lassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026