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Experten-Antwort

Prüfung der Erwerbsminderungsrente und Schreiben über den Verdacht einer möglichen Suchterkrankung erhalten!

von KaKatze22.12.2020 | 18:37
202 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Community, ich bin nach einem Schreiben der DRV ganz mächtig irritiert und weiß nicht, wie man zu der nachfolgenden Vermutung kommt, geschweige denn, wie ich mich nun korrekt verhalte. Vorweg etwas zu mir: Ich bin aufgrund mehrerer Erkrankungen im Februar 2015 vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit in Verbindung mit dem Jobcenter, als nicht erwerbsfähig eingestuft worden, das ging, mit immer neuen Gutachten, dann bis zu meiner Reha im Jahr 2018 so weiter. In der Reha konnte ich eine Teilstabilisierung erreichen, so dass mir leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für 3-4 Stunden täglich möglich geworden sind, leider ohne das ich einen passenden Arbeitsplatz finden konnte. Ich bekam dann erst einmal die Arbeitsmarktrente zugesprochen, zunächst bis einschl. Dezember 2019, danach folgte die Verlängerung bis einschl. Dezember 2020 und ich stellte vor ein paar Monaten, weil die Gesamtsituation sich nicht weiter verändert hatte, einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente. Von einer vollschichtigen Erwerbsfähigkeit bin ich Meilen entfernt, habe aber die Hoffnung auf Besserung noch nicht aufgegeben. Zu einer Untersuchungen wurde ich seitens der DRV zu einer Gutachterin eingeladen, kann mich auch nicht beschweren, da mir nichts Negatives währenddessen auffiel. Dennoch kam am Samstag dann die Mitteilung, die Rente würde ab Januar 2021 nicht weiter gezahlt werden, da festgestellt worden sei, ich könne wieder mindestens 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Leider ist das weit von der Realität entfernt. Heute erhielt ich dann ein weiteres Schreiben von der DRV, das mich unfassbar irritiert hat. So ist darin die Rede davon, dass die Auswertung meiner Unterlagen ergeben habe, ich könne von einer möglichen Abhängigkeitserkrankung betroffen sein und möchte doch bitte, damit mein Antrag (der bereits abgelehnt wurde) weiter bearbeitet werden kann, eine Unterschrift zur Datenübermittlung geben, da man mich zur Suchtberatung nach Stadt XYZ schicken möchte und ggf. überprüfen will, ob ich in eine Entwöhnungskur komme. Das ich da erst einmal total baff war und (man entschuldige bitte) nicht wusste ob ich lachen oder weinen soll, ist sicherlich verständlich. So etwas habe ich Zeit meines bisherigen Lebens noch nie erlebt. Ich bekomme aufgrund einiger Wirbelsäulenerkrankungen (aktuell habe ich lt. neuestem MRT noch einen Riss des Anulus Fibrosus in der LWS dazu bekommen, der massiv schmerzt und Empfindungsstörungen verursacht, wobei dieser Befund der DRV noch nicht vorlag, weil das MRT erst letzte Woche stattfand) Medikamente über eine Schmerztherapeutin, die den Einnahmeplan festgelegt hat. Außerdem werde ich zeitgleich aufgrund eines Traumas behandelt, woraus ich kein Geheimnis mache. Eine Suchterkrankung liegt aber in keiner Weise vor. Ich rauche nicht, ich trinke nicht und nehme auch keine anderen Drogen zu mir. Ein Missbrauchspotenzial bei meinen Medikamenten kommt ebenfalls nicht vor. Hätte ich nicht diese massiven Schmerzen, wäre ein ausschleichendes Absetzen kein Problem für mich, da würde ich sofort mitgehen, denn aus Spaß nehme ich meine Medikamente nicht, kann aber nur mutmaßen, das darauf angespielt wird. Würde ich also zum jetzigen Zeitpunkt ausschleichen, ohne das passende alternative Therapien Erfolg versprechen (ich habe da so ziemlich alles durch), würde das Ganze nur wieder in einer kompletten und langfristigen AU enden, weil ich dann komplett auf dem Zahnfleisch krieche. Was um Himmels Willen hat dieses Schreiben an mich zu bedeuten? Ich kann einfach nicht verstehen, dass man mich so dermaßen falsch eingestuft hat und davon ausgeht, ich könnte ein Suchtproblem haben. Auf das Schreiben an sich habe ich bereits sachlich reagiert und um Details gebeten, bzw. auch darum, intern zu überprüfen, ob eine Verwechslung stattgefunden haben könnte und mich dann wieder zu kontaktieren. Mein persönliches Umfeld rät mir direkt dazu, meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten, damit ich mich, gesundheitlich angeschlagen wie ich es zur Zeit eben bin, nicht damit herum plagen muss. Wie sollte ich mich denn jetzt folglich richtig verhalten, um dieses offensichtliche Missverständnis sachlich aus dem Weg zu räumen? Das Gespräch mit der DRV suchen, damit die Sachlage noch einmal genau unter die Lupe genommen wird, selbstverständlich während ich meinen neuesten Befund noch nachreiche oder wirklich umgehend zum Anwalt? Vielen Dank! MfG KaKatze

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2020 | 10:25

Hallo KaKatze

zunächst einmal finde ich den Hinweis von "von einfach ich" wertvoll, wenn es darum geht sich gegen die Ablehnung der Weitergewährung via Widerspruch zu wehren. Hier wäre auch denkbar eine Akteneinsicht zu beantragen.

Zum weiteren Schriftverkehr und der Vermutung einer möglichen Suchterkrankung kann diese Forum sicher ganz viele Vermutungen und Spekulationen anstellen, allerdings wird das nicht zielführend sein und möglicherweise für weitere Verunsicherung sorgen.

Ich denke, die direkte Kontaktaufnahme zu Ihrem Rententräger ist ratsam und sollte hoffentlich für weitere Aufklärung sorgen.

11 Antworten

Berateram 22.12.2020 | 19:46
Sie werden nicht umhin kommen mit dem Absender des Schreibens Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit zu klären. Was erwarten Sie von den Usern oder Experten eines Forums, die in Ihren Vorgang nicht involviert sind? Insbesondere zu individuellen medizinischen Angelegenheiten kann hier doch niemand eine Aussage treffen. Alle eventuell noch kommenden Antworten sind daher rein spekulativ und werden Sie daher nicht weiterbringen.
KaKatzeam 22.12.2020 | 20:07
Hallo Berater, vielen Dank für die Antwort auf mein Anliegen. Kontakt mit dem Absender des Schreibens habe ich heute direkt aufgenommen, via Email und mit Bitte um Weiterleitung, da mir nur eine allgemeine Emailadresse zur Kotaktaufnahme zur Verfügung steht und ich persönliche Vorsprachen, soweit es eben möglich ist, aufgrund der sehr heiklen Corona-Lage erst einmal vermeiden möchte. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, dass ich hier um Rat frage, aber in der Tat bin ich mit dem erhaltenen Schreiben erst einmal überfordert, da ich mich darin nicht wiedererkennen kann und da dieses Forum sich anbietet, um Fragen zu stellen, wollte ich dies gern tun. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass jemand bereits einen ähnlichen Fall hatte und der muss ganz sicher nicht 1:1 mit den individuellen medizinischen Gegebenheiten meinerseits übereinstimmen. Erfahrungsberichte über ein sachliches Vorgehen, ohne die Fronten sofort verhärten zu müssen, das wäre ein schönes Lösungsmodell. Ich kenne noch nicht die Details aus dem Gutachten, geschweige denn bin ich mir nicht einmal sicher, ob dieses Schreiben in Sachen möglicher Abhängigkeitserkrankung sich wirklich an mich richtet, da mir die Erwerbsunfähigkeitsrente nur kurz zuvor, mit dem ersten Schreiben, bereits abgelehnt wurde, aber laut des zweiten Schreibens gerade in Bearbeitung sei. Und bevor ich die Pferde direkt mit einem Anwalt scheu mache, habe ich, wie Sie bereits vorgeschlagen haben, den Absender des Schreibens kontaktiert und erhoffte mir hier im Forum den ein oder anderen Rat zur weiteren Vorgehensweise. Nicht mehr und nicht weniger. MfG KaKatze
Andi Geräte am 22.12.2020 | 20:08
Kann man nur mutmaßen. Vielleicht wurde bei der Begutachtung Ihr Leiden als nicht therapiebedürftig eingeschätzt und die Medikation als unnötig betrachtet. Also fressen Sie das Zeugs aus Sucht gründen. Kann aber auch total falsch sein.
Berateram 22.12.2020 | 20:21
Tut mir leid Ihnen dass sagen zu müssen aber Sie erwarten helfende Antworten die ein Forum in Ihrem Fall nicht bieten kann, aber letztendlich müssen Sie selbst hier Ihre Erfahrung machen. Viel Glück dabei.
Schadeam 22.12.2020 | 21:11
Sie können noch so lange Romane schreiben. Aber keiner hier im Forum kennt Ihren Vorgang oder bearbeitet ihn. Daher kann auch keiner den Sachverhalt korrekt beurteilen. Ein Ratespiel, bei dem Antworten Sie nicht weiterbringen werden. Mögliche Antworten: irgendwas wurde verwechselt jemand hat einen Fehler gemacht Sie schätzen sich völlig falsch ein vielleicht liegt doch eine derartige Problematik vor. Der Verfasser des Schreibens war nicht mehr nüchtern, u.v.m
KaKatzeam 22.12.2020 | 21:22
Hallo Andi Geräte, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben natürlich Recht, man kann nur mutmaßen, dessen bin ich mir auch bewusst. Ich habe meinem Ansprechpartner, bzw. der Dame, die dieses letzte Schreiben an mich verfasst hat, eine Email gesendet (mit Bitte um Weiterleitung, da ich nur die allgemeine Email-Adresse vorliegen habe und nicht den direkten Kontakt). Ich befürchte beinahe, es läuft tatsächlich darauf hinaus, dass meine Gutachterin oder ein Kollege, der meinen Fall nach der Untersuchung weiter bearbeitet hat, die Medikation als unpassend einstufte. Hätte man mich bei der Untersuchung dazu eingehender befragt, dann wäre es vielleicht nicht zu so einer Beurteilung gekommen. Schade um den zusätzlichen Aufwand, der jetzt entsteht, aber da muss ich wohl durch und meine Ärzte noch einmal mit ins Boot holen, um die Notwendigkeit der Medikamente zu belegen. Hallo nochmal Berater, danke erneut für Ihre Antwort. Sie haben Recht, zweifelsfrei. Das Forum mag nicht wirklich die passende Hilfestellung bieten können, aber diese Erfahrung muss ich tatsächlich selbst machen. Danke für ihr Glück-wünschen. Allein das zu lesen, tut durchaus gut. Ein schönes Weihnachtsfest Ihnen beiden. MfG KaKatze
KaKatzeam 22.12.2020 | 21:32
Hallo Schade, danke für Ihre Reaktion auf mein Anliegen. Ich denke, dass ich mich jetzt durchaus kurz halten kann. Ihre möglichen Antworten könnten mal mehr, mal minder zutreffen, so viel ist sicherlich jedem Mitlesenden und vor allem mir selbst klar. Meine Ärzte haben die Möglichkeit, die Notwendigkeit der Medikamente zu belegen, ansonsten wäre eine Verordnung bereits in ausschleichender Variation zum Ende gekommen. Ich lasse es aber an dieser Stelle einfach mal dahin gestellt, ob man mir Glauben schenken mag oder nicht. Allerdings würde ich nicht so weit gehen, die Verfasserin des Schreibens als nicht mehr nüchtern zu vermuten. Das fände ich über alle Maße respektlos (Sie haben das hoffentlich nicht so ernst gemeint, wie ich es gerade auffasse). Nachdem ich jetzt meine "Romane" zum besten gegeben habe, zumindest für den heutigen Tag, wünsche ich eine gute Nacht und auch Ihnen ein schönes Weihnachtsfest. MfG KaKatze
Einfach icham 23.12.2020 | 06:48
Guten Morgen, Sie sollten fristwahrend Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen und nachweisbar (Einschreiben/Rückschein) zustellen lassen, da Sie grundlegend anderer Meinung sind, als die DRV. Bestenfalls teilen Sie der DRV mit, dass Sie die Begründung nachreichen und bitten um Übersendung der Unterlagen (Kopie des Gutachtens, etc.) die zu der Entscheidung geführt haben. Denn zwischen den Feiertagen wird es wohl schwierig werden einen Termin bei einem versierten Anwalt zu bekommen. Im Zweifel, sollte das Gutachten einen Sperrvermerk enthalten, lassen Sie es über Ihren Hausarzt zustellen, oder Ihren Schmerztherapeuten. Sprechen Sie mit dem Arzt darüber, denn im Regelfall händigt er Ihnen das Gutachten dann aus. Warum sollten Sie in Vorarbeit gehen? Die meisten Rechtsschutzversicherungspolicen decken das Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit Sozialrecht nicht ab, sondern leisten erst ab der 2. Instanz (Sozialgerichtsverfahren). Außer Sie haben eine Premium Police, wo dieses Rechtsgebiet im Regelfall abgedeckt ist. Ihre Unterlagen sollten Ihnen Aufschluss geben, was abgedeckt ist. Sind Sie Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft, übernimmt der integrierte Rechtsschutz die Kosten schon in dieser ersten Instanz. Vom VDK bspw., halte ich persönlich wenig. Rechtsanwälte rechnen nach Aufwand ab im Widerspruchsverfahren, wobei gern auch mehrere hunderte Euro zusammenkommen. Deswegen ist es hilfreich vorzuarbeiten. Bzgl. der Einschätzung zum Vorliegen einer Suchterkrankung kann ich Ihnen aus meinem persönlichen Umfeld folgendes mitteilen. Es gibt in meinem unmittelbaren Umfeld eine Person, die seit Jahrzehnten mit Opiaten behandelt wird, da sie ebenfalls die Wirbelsäule durch mehrere Operationen und Grunderkrankungen, wie Osteoporose, Rheuma, etc. kaputt hat. Regelmäßig müssen im Krankenhaus die Medikamente neu eingestellt werden und sie glauben nicht, wie häufig diese Person die Frage gehört hat, ob sie alkoholkrank sei. Dies wegen der Leber- und Nierenwerte. Mittlerweile liegt durch die jahrelange Behandlung mit Schmerzmitteln eine Leberzirrhose vor und die Nieren sind auch stark in Mitleidenschaft gezogen. Da stellt man sich schon die Frage, warum Ärzte auf solch wahnwitzige Einschätzungen und Fragen kommen, wo sie doch die Person vor sich haben und an Hand der verabreichten Medikamente erkennen können sollten, dass diese Frage überflüssig ist. Aber scheinbar scheint dies einfach nur zur Routine dazuzugehören, um alle Randerscheinungen, wie Suchterkrankungen auszuschließen. Von daher vermute ich mal keine böse Absicht. Schöne Weihnachtsfeiertage und viel Erfolg. Viele Grüße Einfach ich
KaKatzeam 24.12.2020 | 20:59
Hallo von Einfach ich, haben Sie vielen Dank für Ihre konstruktive Antwort und die wertvollen Tipps. Diese helfen mir sehr weiter. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und kommen Sie gut ins neue Jahr! LG KaKatze Hallo auch an den Herren/die Dame mit der Experten-Antwort, auch Ihnen vielen Dank für die Reaktion auf mein Thema. Gern kann Dieses ins Archiv verschoben werden (falls das nicht automatisch geschieht). Von Einfach ich hat mir sehr weiter helfen können. Ich wünsche Ihnen ebenso erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. LG, KaKatze
Hasi2020am 29.12.2020 | 20:53
Hallo wann ist den im Dezember der zahlungs Termin
Karnickeljägeram 29.12.2020 | 21:57
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