Hallo Kati,
den Versicherungsverlauf können Sie prinzipiell selbst überprüfen, indem Sie die Ihnen von Ihren Arbeitgebern oder den entsprechenden Leistungsträgern überlassenen Versicherungsunterlagen (insbesondere Meldebescheinigungen) mit den Angaben im Versicherungsverlauf vergleichen. Soweit Sie versicherungsrechtliche Zeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, wäre grundsätzlich der SV-Ausweis für die Überprüfung heranzuziehen. Bezüglich evtl. Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten sollten Sie überprüfen, ob alle Kinder zutreffend erfasst worden sind.
Soweit Sie bei der Überprüfung Unterstützung benötigen, können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden. Alternativ können Sie sich auch an einen Sozialverband, Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Im Gegensatz zur Beratung beim Rentenversicherungsträger sind deren Dienstleistungen allerdings regelmäßig mit zusätzlichen Kosten verbunden.