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Prüfung eines Teilzeitarbeitsplatzes

von skoda02.09.2012 | 15:51
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ans Forum, nun bekomme ich also rückwirkend eine befristete volle EMR,aufgrund des fehlenden Teilzeitarbeitsplatzes. Ich habe mit dem Erhalt des Bescheides einen TZA beantragt .(lt.TvdL) Um dem ganzen mehr Druck zu geben,hat mein Anwalt ein BEM-Verfahren eingefordert,um alle an einen Tisch zu bekommen und eine Lösung zu finden. Was passiert nun, wenn tatsächlich etwas angeboten wird und ich aber nach einer gewissen Zeit merke, das geht garnicht,ich schaffe es gesundheitlich nicht oder mit dem TZA hätte ich weniger Geld ,als mit der Rente. In wieweit wirkt sich eine sofortige Ablehnung oder ebend spätere Ablehnung des TZA aus? Während der Zeit des Arbeitens ,bekäme ich ja eine teilweise EMR. Würde ich wieder eine volle EMR bekommen, wenn es wie oben beschrieben Probleme gibt? Kann ich einen TZA ablehnen, weil ich finanziell vielleicht schlechter gestellt werde? Oder verstoße ich damit gegen die Mitwirkungspflicht ? Viele Fragen und ich hoffe auf Antworten, wünsche Euch einen schönen Sonntag.

3 Antworten

-am 02.09.2012 | 18:34
Mit dieser Fragestellung überfordern Sie das Forum; auf alle "wenns" und "abers" einzugehen würde zu weit führen. Wenn Sie tatsächlich Arbeit finden, müssen Sie dies der DRV melden und bekommen keine volle EM Rente mehr, weil Sie dann ja einen (Teil)Arbeitsplatz hätten. Wenn das dann doch nicht mehr ginge müsste in Notfall ein erneuter Antrag auf volle EM Rente gestellt werden. Über konkretes zu Rentenhöhe, etc. befragen Sie bitte die Kollegen der nächsten Beratungsstelle der DRV.
-am 02.09.2012 | 20:50
So wie ich das sehe ist das eine rein arbeitsrechtliche Frage. Die DRV zahlt Ihnen eine volle Rente - die Sachbearbeitung erfährt doch überhaupt nicht, ob und was Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet oder auch nicht. Und ob Sie irgendwelche "Angebote" annehmen erfährt auch kein Sachbearbeiter der DRV.
skodaam 02.09.2012 | 19:48
Lieber Experte,dann ohne wenn und aber,einfach gefragt.Muß ich das erstbeste Angebot des AG annehmen oder habe ich im Zeitraum der Befristung die Möglichkeit, mich arbeitstechnisch auszuprobieren? Außerdem befürchte ich, das ein TZA in einer wesentlich niedigeren Entgeltgruppe angeboten wird, so daß ich zusammen mit der Teilrente, nicht mal auf die jetzige Rentenhöhe komme. Was für Folgen hätte eine Ablehnung, bei einem Antrag auf Verlängerung der vollen Rente?
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