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Experten-Antwort

Prüfung eines Teilzeitarbeitsplatzes

von skoda09.08.2012 | 13:27
1260 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ans Forum, noch immer ungekündigt im ÖD, weiter AU (weil ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann), Anspruch auf Teilerwerbsminderung bestätigt, aber die Erteilung des Bescheides scheitert an der Beantwortung der Anfrage zur Prüfung eines Teilzeitarbeitsplatzes. Erst hieß es :die vom AG geforderte, amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung des verbliebenen Leistungsvermögens muß abgewartet werden. Nach erneuter Mahnung der RV und auch meinerseits wurde das Schreiben beantwortet. Es gibt keinen Teilzeitarbeitsplatz, das im ÖD?? Sehr fragwürdig ist nun der Umstand, da mein Termin beim Amtsarzt immer noch bevorsteht und die Frage des Leistungsvermögen garnicht geklärt ist. Auch die Schwerbehindertenvertretung war überrascht von dieser Antwort, zumal sie auch hätte befragt werden müssen und dies nicht erfolgt ist. Nun ist meine Frage: sollte ich die RV darüber informieren, das besagte Prüfung zum Teilz... garnicht umfassend statt gefunden hat und das Zweifel an der Angabe des AG bestehen? Und was passiert jetzt von seiten der RV, kann sie Zweifel an der Aussage erheben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo skoda,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier zu Ihrem geschilderten Einzelfall keine Stellungnahme abgeben können. Bitte wenden Sie sich mit dieser Problematik an den zuständigen Rentenversicherungsträger, damit eine Lösung herbeigeführt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 09.08.2012 | 14:11
Auf diese spezielle Frage bezüglich Ihres konkreten Einzelfalles erwarten Sie doch hoffentlich keine Antwort? Woher soll irgendeiner im Forum denn wissen, wer im konkreten Fall was genau prüft oder nicht, ob die Sachbearbeitung Zweifel an gemachten Aussagen hat, etc pp........
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