Wird die Prüfung dann ab Antragstellung der LTA (2016) zurückdatiert ,oder wann die Erwerbsminderung festgestellt wurde (2018)?
Leider ist die Frage etwas unverständlich formuliert. Könnten Sie hier etwas konkreter werden? Welche Prüfung meinen Sie?
MfG
Hallo,
"Wir werden prüfen, ob Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
als Rentenantrag gilt"
Die Prüfen doch (denke ich ) ich ob die letzten 5 Jahre 3 Jahre einbezahlt wurden,zählt das ab Antragstellung der LTA wo sie aufgehoben haben (von 2016)oder ab Festellung der Erwerbsminderung 2018.
Ich frage deshalb,bei Antragstellung hatte ich die 36/60 Regel noch erfüllt,wenn sie aber ab 2018 zählt fehlen mir ein paar Monate.
Gruss und Danke
Peter