Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Prüfung ob LTA als Rentenantrag gilt

von Peter07.09.2018 | 17:44
569 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe folgendes bekommen von der DRV: Sehr geehrter ,,,,,,,, die Entscheidung vom ..., Ihnen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach zu bewilligen, heben wir gemäß § 48 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) auf(war 2016 genehmigt). Nach § 48 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufzuheben, wenn in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass des Verwaltungsaktes Vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Nach unseren Feststellungen kann die seit 2018 bestehende Erwerbsminderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht beseitigt werden. Diese Tatsache stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im vorge- nannten Sinne dar, welche eine Aufhebung unserer Entscheidung begründet. Wir werden prüfen, ob Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Rentenantrag gilt. Wird die Prüfung dann ab Antragstellung der LTA (2016) zurückdatiert ,oder wann die Erwerbsminderung festgestellt wurde (2018)? Danke und Gruss Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Peter,

Ihr Anliegen lässt sich wahrscheinlich nur durch direkten Kontakt mit der Rentenversicherung, entweder telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung oder über ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Rentenuschiam 08.09.2018 | 10:06
Leider ist die Frage etwas unverständlich formuliert. Könnten Sie hier etwas konkreter werden? Welche Prüfung meinen Sie? MfG
Rentenuschiam 08.09.2018 | 13:30
Vermutlich ab Feststellung der Erwerbsminderung, wobei ich davon ausgehe, dass die Prüfung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt noch gar nicht vorgenommen wurde. Es wurde sicher nur die Einschränkung des Leistungsvermögens festgestellt und nein, das ist nicht das Gleiche ;-) Die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt immer zum Leistungsfall. Das kann (muss aber nicht) der Beginn der andauernden Arbeitsunfähigkeit sein. MfG
Peteram 08.09.2018 | 12:13
Wird die Prüfung dann ab Antragstellung der LTA (2016) zurückdatiert ,oder wann die Erwerbsminderung festgestellt wurde (2018)?
Leider ist die Frage etwas unverständlich formuliert. Könnten Sie hier etwas konkreter werden? Welche Prüfung meinen Sie? MfG
Hallo, "Wir werden prüfen, ob Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Rentenantrag gilt" Die Prüfen doch (denke ich ) ich ob die letzten 5 Jahre 3 Jahre einbezahlt wurden,zählt das ab Antragstellung der LTA wo sie aufgehoben haben (von 2016)oder ab Festellung der Erwerbsminderung 2018. Ich frage deshalb,bei Antragstellung hatte ich die 36/60 Regel noch erfüllt,wenn sie aber ab 2018 zählt fehlen mir ein paar Monate. Gruss und Danke Peter
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026