Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHappy hat recht. Allerdings darf der Rentenbescheid nur mit den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 des § 45 SGB X zurückgenommen werden. Eine Rücknahme wäre dann nicht zulässig, wenn Sie auf den Bestand des Verwaltungsaktes (VA) vertraut hätten und Ihr Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Wenn Sie z.B. die Rechtswidrigkeit (weitere Fehler) genau kennen oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennen, dann kann die Überprüfung zu einer Rücknahme und im Ergebnis auch zu einer Rückforderung des überzahlten Betrages führen. Selbst wenn der Rentenbescheid nicht nach § 45 SGB X zurückgenommen werden könnte, dann wäre er nach § 48 SGB X aufzuheben und eventuelle künftige Änderungen zu Ihren Gunsten dürfen nicht zu dazu führen, dass die neu festzustellende Leistung über den Betrag hinausgeht, wie sie sich ohne Berücksichtigung der Bestandkraft ergeben würde. Im Ergebnis würden z.B. künftige Rentenerhöhungen so lange nicht stattfinden, bis der dann richtige Betrag errecht wäre.
Wir empfehlen Ihnen daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.