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Prüfung Rentenbescheid

von Willi07.03.2008 | 11:13
1689 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe bei der Überprüfung meines Rentenbescheides eine Unstimmigkeit zu meinen Ungunsten gefunden. Jetzt zögereich aber, einen Antrag auf Überprüfung zustellen. Wohlmöglich hat man sich in meinem Rentenbescheid an anderer Stelle auch zu meinen Gunsten geirrt und ich schneide mich ins eigene Fleisch, weil ich dann weniger Rente bekomme als vor dem Einspruch. Meine Frage also: Kann die Rentenversicherung meine Rente kürzen und Rückforderung verlangen, wenn sie selbst einen Fehler gemacht hat?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.03.2008 | 15:04

Happy hat recht. Allerdings darf der Rentenbescheid nur mit den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 des § 45 SGB X zurückgenommen werden. Eine Rücknahme wäre dann nicht zulässig, wenn Sie auf den Bestand des Verwaltungsaktes (VA) vertraut hätten und Ihr Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Wenn Sie z.B. die Rechtswidrigkeit (weitere Fehler) genau kennen oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennen, dann kann die Überprüfung zu einer Rücknahme und im Ergebnis auch zu einer Rückforderung des überzahlten Betrages führen. Selbst wenn der Rentenbescheid nicht nach § 45 SGB X zurückgenommen werden könnte, dann wäre er nach § 48 SGB X aufzuheben und eventuelle künftige Änderungen zu Ihren Gunsten dürfen nicht zu dazu führen, dass die neu festzustellende Leistung über den Betrag hinausgeht, wie sie sich ohne Berücksichtigung der Bestandkraft ergeben würde. Im Ergebnis würden z.B. künftige Rentenerhöhungen so lange nicht stattfinden, bis der dann richtige Betrag errecht wäre.

Wir empfehlen Ihnen daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

Happyam 07.03.2008 | 12:31
ja! gem. § 45 SGB X MfG Happy
Prüferam 07.03.2008 | 16:41
Wenn Sie einen Überprüfungsantrag stellen, wird der ganze Rentenbescheid geprüft. Erhebliche Rückforderungen sind keine Seltenheit.
Schiko.am 07.03.2008 | 19:29
Wäre einfach toll, wenn sie positv und negativ die fehler hier darstellen könnten. Nur so kann man auch als laie ein urteil bilden. MfG.
bekissam 07.03.2008 | 20:11
Wenn Sie einen offensichtlichen Fehler vermuten, müssen Sie nicht Widerspruch einlegen. Ein Hinweis genügt, manchmal auch schon telefonisch. Zumindest kann man sich vom Sachbearbeiter vorab telefonisch beraten lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Rente dadurch niedriger wird, kann man ohne nähere Kenntnisse des Sachverhalts nicht beurteilen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Überprüfung weitere Fehler zu Ihren Ungunsten auffallen, ist doch eher sehr gering. Ausschließen kann man das natürlich nicht völlig.
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