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Experten-Antwort

Prüfung / Teilhabe am Arbeitsleben

von nordtom27.07.2014 | 23:38
831 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen , Ich wurde nach med.Reha krank AU unter 3 Stunden entlassen .(gilt wahrscheinlich NUR für meinen erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf ) Weiterhin bekam ich eine medizinische Nachsorge bewilligt. Nun soll , sofern ich das wünsche , LTA geprüft werden. Aber wie kann so eine Maßnahme Sinn machen, wenn man aufgrund ständiger Rheumaprobleme, permanenter Schlaflosigkeit keine komplette Woche , bei egal welcher Arbeit zu Stande bekommt. AA der Arbeitsagentur empfiehlt trotz eindeutigen Befunden ebenfalls LTA Stehe nun irgendwie auf dem Schlauch !! Das kann doch alles nicht logisch sein , oder sehe ich hier was falsch ? Chronische Gelenkentzündungen verschwinden doch nicht mit Vermeintlich leichterer Arbeit. Vielleicht kann mir mal wer ähnliche Erfahrungen schildern. Danke im Voraus .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich Teilhabe am Arbeitsleben sollten Sie sich mit dem Fachberater für Rehabilitation Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

nordtomam 29.07.2014 | 11:00
Vielen Dank für die Antwort erst einmal. Würde hier erst einmal ein reines Gespräch sinnvoll sein oder sollte der Antrag besser (der Form halber ) gestellt werden .
arniam 30.07.2014 | 08:12
stell doch den antrag auf lta. wenn dann deine erkrankung eine lta nicht zulässt lässt du dich v. deinen behandelnen ärzten au schreiben so dass die lta dann abgebrochen werden muss. oder reiche gleich attest beim gespräch mit ein so dass es im vorfeld schon klar ist dass lta dann unsinnig wäre kostet schliesslich ja alles geld.
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