Die Nachprüfungen des Leistungsvermögens erfolgen individuell bei allen Versicherten, bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sich ihr Gesundheitszustand noch einmal bessert. Bestimmte Intervalle für die Überprüfung gibt es nicht. Vielmehr kommt es darauf an, was der medizinische Sachverständige in seiner Stellungnahme empfiehlt.