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psychische Belastung durch Arbeit auf einer Krankenhausintensivstation

von Pebro28.07.2008 | 10:19
1485 Ansichten
8 Antworten

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Meine Frau wird 54 Jahre alt und hat 38 Pflichtversicherungsjahre. Sie arbeitet seit 14 Jahren auf einer Intensivstation und ist mehr und mehr dem psychischen Druck nicht mehr gewachsen. Besteht in diesem Falle die Möglichkeit einer vorzeitigen Rente? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Pebro

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.07.2008 | 10:49

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nach Ihren Schilderungen für eine EM-RT erfüllt. Aber ob die medizinischen erfüllt sind, das kann nur ärztlicherseits geprüft werden.

7 Antworten

Schadeam 28.07.2008 | 10:31
versuchen kann Sie es ja, nichts ist unmöglich. Aber allen Ernstes: wer hier soll beurteilen können, ob Ihre Frau nicht mehr arbeiten kann - das sollte in erster Linie mit dem Arzt besprochen werden. Möglicherweise liegt es "nur" an den konkreten Bedingungen vor Ort und man kommt zum Ergebnis, dass Ihre Frau allgemeine Arbeiten (auch im bisherigen Bereich) 8 Stunden täglich machen kann, dann wird es sicher nichts mit der Rente. Vielleicht hilft auch eine Reha oder ein Arbeitsplatzwechsel....
Schwarzwälderam 28.07.2008 | 10:49
Als vermutlich gelernte Krankenschwester wird die Aussicht auf eine Rente da wohl recht gering sein, denn das Verweisungsfeld (also noch zumutbare Tätigkeiten) ist dort recht groß; z.B. in der Patientenaufnahme etc. Das in der Regel keine großen Erfvolgsuassichten bestehen an solche Jobs ranzukommen spielt dabei leider keine Rolle. Aber einen Antrag kann sie auf jeden Fall stellen, nur allzu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.
Wahrsageram 28.07.2008 | 12:39
Da die Dame offenbar vor 1961 geboren wurde, ist ihr Hinweis auf das Verweisungsfeld so nicht richtig !
Realistam 28.07.2008 | 13:58
Selbst wenn Berufsschutz bestehen sollte, wäre eine Krankenschwester, nach gängiger Rechtsprechung, u.a. sozial zumutbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin verweisbar. Eine Rente wegen teilweiser EM bei BU für vor 1961 Geborene wäre in diesem Fall also ebenfalls fraglich!
Schwarzwälderam 28.07.2008 | 15:16
Gerade weil sie vor 1961 geboren ist ist die Verweisung möglich. Ansonsten wäre sie ja auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar und da stünden die Chancen noch schlechter. Auch im "alten" Recht gab es Verweisungen, auch bei bestehendem Berufsschutz. Die Verweisungen waren dann allerdings nur innerhalb des erlernten und ausgeübten Berufsbildes möglich. Dieses Feld ist aber gerade bei Krankenschwestern und Verkäuferinnen sehr groß.
Börgeram 28.07.2008 | 19:12
Da kann man mal wieder sehen, was der sog. " Berufsschutz " der Rentenversicherung wert ist. Nämlich gar nichts ! Das einizige was hier wirklich " geschützt " wird, ist das die Rentenversicherung nicht zahlen braucht....
Realistam 28.07.2008 | 21:27
Aber sagen Sie doch so etwas nicht! Wenn es keine Berufsschutzregelung gäbe, bekäme ich jetzt keine Berufsunfähigkeitsrente! Auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt bin ich nämlich noch vollschichtig leistungsfähig. Allerdings kann man auch auf Tätigkeiten verwiesen werden, die eine Qualifikationsstufe unter der bisherigen Tätigkeit liegen und nicht unbedingt dem bisherigen Berufsbild entsprechen. Je qualifizierter der letzte Stammberuf war, desto schwieriger wird es, eine passende Verweisungstätigkeit zu finden. An- bzw. Ungelernte Arbeiter können sofort auf ALLE Tätigkeiten des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes verwiesen werden.
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